Bauantrag - Errichtung einer Gaube, Ausbau des Dachgeschosses, auf Flst.-Nr. 2951, Hauptstr. 33


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Gemeinderatssitzung, 15.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Gemeinderatssitzung 15.12.2022 ö 4

Sachverhalt

Einreichung Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach §52 LBO

Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 07.12.2022

Auf dem bereits bebauten Grundstück, Flst.-Nr. 2951, soll das Dachgeschoss des hinteren Gebäudeteils ausgebaut und eine Gaube errichtet werden. Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich. Die Umgebung ist durch Wohnbebauung und vereinzelte gewerbliche Nutzung geprägt. Westlich grenzt landwirtschaftliche Nutzung an. Das Gebiet hat somit einen dörflichen Charakter. Städtebaulich und planungsrechtlich bestehen gegenüber dem Vorhaben keine Bedenken.


Bauort/Straße:                         Hauptstr. 33, 79591 Eimeldingen

Bauvorhaben:         Errichtung einer Gaube, Ausbau des Dachgeschosses
       
Flst. Nr.:         2951

Eingang bei der Gemeinde Eimeldingen am:         30.11.2022

Angrenzerbenachrichtigung erforderlich:        Ja

Befreiungen beantragt:                                 Nein

Beschlussempfehlung

Für das Bauvorhaben Errichtung einer Gaube, Ausbau des Dachgeschosses auf Flst.-Nr. 2951, Hauptstr. 33 wird vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden, insbesondere Denkmalschutz, nach §34 BauGB zugestimmt.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende erläutert in „Vertretung“ der sehr kurzfristig verhinderten Frau Dopf von der Stadtbau Lörrach, dass es sich bei dem Vorhaben um eine Errichtung einer Gaube sowie den Ausbau des Dachgeschosses handelt. Die Stadtbau Lörrach hat hierzu zuvor bereits wie folgt Stellung genommen: „Auf dem bereits bebauten Grundstück soll das Dachgeschoss des hinteren Gebäudes ausgebaut und eine Gaube errichtet werden. Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich. Die Umgebung ist durch Wohnbebauung und vereinzelte gewerbliche Nutzung geprägt. Westlich grenzt landwirtschaftliche Nutzung an. Das Gebiet hat somit einen dörflichen Charakter. Städtebaulich und planungsrechtlich bestehen gegenüber dem Vorhaben keine Bedenken. Das Gebäude steht in seiner Sachgesamtheit unter Denkmalschutz. Die Gaube, die errichtet werden soll, ist ein untergeordnetes Bauteil und von der Straße aus nicht einsehbar. Durch den Ausbau des Dachgeschosses wird Wohnraum gefördert und das Gebäude einer Nutzung zugeführt, die Leerstand vorbeugt.“ 
Während BM Friebolin die Schnitte und Ansichten des Vorhabens zeigt, merkt er an, dass der Denkmalschutz ebenfalls noch eine Stellungnahme abgeben wird. Aus städtebaulicher und planungsrechtlicher Sicht bestehen aber keinerlei Bedenken.
Gemeinderätin Pohl sieht ebenfalls keine Bedenken, zumal der Denkmalschutz ebenfalls ein Auge darauf haben wird. 
Nachdem keine Fragen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Beschluss

Für das Bauvorhaben Errichtung einer Gaube, Ausbau des Dachgeschosses auf Flst.-Nr. 2951, Hauptstr. 33 wird vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden, insbesondere Denkmalschutz, nach §34 BauGB zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
2 Lageplan zeichnerischer Teil (.pdf)
3 20 Grundriss - DG (.pdf)
3 22 Schnitt (.pdf)
3 34 Ansicht Süd West (.pdf)

Datenstand vom 26.10.2023 10:54 Uhr