Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung-WVS) der Gemeinde Eimeldingen vom 19.11.2020 - Satzungsänderung


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Gemeinderatssitzung, 15.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Gemeinderatssitzung 15.12.2022 ö 7

Sachverhalt

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 24.11.2022 wurde die Erhöhung der Wasserverbrauchsgebühren zum 01.01.2023 auf 1,73 Euro/m³ (netto) beschlossen.

In der Beschlussvorlage wurde als Anlage eine Satzungsänderung beigefügt, in welcher auf die nicht mehr gültige Wasserversorgungssatzung aus dem Jahr 2008 Bezug genommen wurde. Ferner wurde der § 43 (3) der WVS nicht aufgeführt.

Des Weiteren sollen die Heilungsvorschriften der WVS an die aktuellen Regelungen der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO), § 4 Abs. 4 GemO, angepasst werden.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Änderung der 
Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) der Gemeinde Eimeldingen.

Eimeldingen, 07.12.2022


Oliver Friebolin                                                        
Bürgermeister        

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin erinnert an die leider in der letzten öff. Sitzung notwendig gewordene Beschlussfassung der Gebührenerhöhung.
Die heutige erneute Beschlussfassung ist nur deshalb erforderlich, da in der letzten Sitzung auf ein falsches Datum aus dem Jahre 2008 in der Wasserversorgungssatzung Bezug genommen wurde. Auch soll § 43 mit dem Absatz bzgl. Münzwasserzähler wie auch die Heilungsvorschriften gemäß den aktuellen gesetzlichen Vorschriften um das Wort „oder elektronisch“ ergänzt werden. Der Vorsitzende bittet die erneute Beschlussfassung dieser notwendigen Formalien zu entschuldigen. 

Nachdem keine Fragen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Änderung der 
Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) der Gemeinde Eimeldingen.

Eimeldingen, 07.12.2022


Oliver Friebolin                                                        
Bürgermeister        

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
TOP7_GRö_Vorlage_Änderung Wasserversorungssatzung_Nr38_Anlage_Satzung_2023 (.pdf)

Datenstand vom 26.10.2023 10:54 Uhr