Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung mit der Anpassung der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Gemeinderatssitzung, 15.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Gemeinderatssitzung 15.12.2022 ö 8

Sachverhalt

Die Allevo Kommunalberatung hat die Abwassergebühren für das Jahr 2023 neu kalkuliert. 
Auf der Grundlage dieser Kalkulation sollen die Abwassergebühren vom Gemeinderat neu festgesetzt werden. In der Kalkulation wurden die Unterhaltungskosten mit 50.000 € sowie die gestiegenen Umlagezahlungen an den Abwasserzweckverband Unteres Kandertal berücksichtigt. Kostenüberdeckungen aus Vorjahren stehen aktuell nicht mehr zur Verfügung. 
Die Gebührenkalkulation ergibt eine kostendeckende Schmutzwassergebühr von 2,15 €/m³ sowie eine Niederschlagswassergebühr von 0,76 €/m².

Anmerkung: In der Gebührenkalkulation für den Bemessungszeitraum 2020 bis 2022 ergab der kostendeckende Gebührensatz im Schmutzwasser 2,03 €/m³. Durch Ausgleich der Kostenüberdeckung in Höhe von 129.380 € konnte die Schmutzwassergebühr auf 1,69 €/m³ gesenkt werden.
In der Kalkulation der Niederschlagswassergebühr für den Bemessungszeitraum 2020 bis 2022 wurde ein kostendeckender Gebührensatz von 0,83 €/m² berechnet. Durch Ausgleich der Kostenüberdeckung in Höhe von 97.113 € konnte die Niederschlagswassergebühr auf 0,61 €/m² reduziert werden.

Maßstab für die Schmutzwassergebühr bildet der Frischwasserbezug. Der durchschnittliche Wasserverbrauch liegt bei ca. 30 - 40 m³/Jahr/Person. Die vorgeschlagene Erhöhung der Schmutzwassergebühren würde eine zusätzliche Belastung von 14,00 – 18,00 €/Jahr/Person, zusammen mit der bereits beschlossen Erhöhung der Wasserverbrauchsgebühren von 12,00 – 16,00 €/Jahr/Person, insgesamt von 26,00 -34,00 €/Jahr/Person bedeuten.

Dies bedarf der Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Gemeinde Eimeldingen vom 20.10.2011. Der Entwurf der Satzungsänderung ist in der Anlage beigefügt.

Beschlussempfehlung

  1. Der Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung vom 07.12.2022 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen. Die Gemeinde erhebt Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung Abwasserbeseitigung und wählt als Gebührenmaßstab den gesplitteten Maßstab, bei dem die Kosten nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung aufgeteilt werden. Der Schmutzwasseranteil wird nach dem Frischwassermaßstab bemessen. Der Niederschlagswasseranteil wird nach den angeschlossenen überbauten und darüber hinaus befestigten (versiegelten) Flächen berücksichtigt.
  2. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 wird zugestimmt.
  3. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen (vgl. Erläuterungen Ziff.14) wird ausdrücklich zugestimmt.
  4. Der Straßenentwässerungsanteil wird, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen angesetzt:
Aus den Betriebskosten:
Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken        13,5 %
Regenwasserkanäle        27,0 %
Kläranlage        2,1 %
Aus den kalkulatorischen Kosten:
Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken        24,0 %
Regenwasserkanäle        50,0 %
  1. Die Kosten der Abwasserbeseitigung werden, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen auf die Schmutzwasserbeseitigung (SW) und Niederschlagswasserbeseitigung (NW) aufgeteilt:
Aufteilung der Betriebskosten:        SW        NW
Mischwasserkanäle        50,0 %        50,0 %
Schmutzwasserkanäle        100,0 %        0,0 %
Regenwasserkanäle         0,0 %        100,0 %
Zuleitungssammler        50,0 %        50,0 %
Regenüberlaufbecken        50,0 %        50,0 %
Kläranlagen        95,2 %        4,8 %

Aufteilung der kalkulatorischen Kosten:        SW        NW
Mischwasserkanäle        64,4 %        35,6 %
Schmutzwasserkanäle        100,0 %        0,0 %
Regenwasserkanäle        0,0 %        100,0 %
Zuleitungssammler         64,4 %        35,6 %
Regenüberlaufbecken        64,4 %        35,6 %

  1. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Abwassergebühren für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 wie folgt festgesetzt:
Schmutzwassergebühr                                                                                2,15 €/m³
Niederschlagswassergebühr                                                                        0,76 €/m²
  1. Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Gemeinde Eimeldingen.


Anlagen:
  • Gebührenkalkulation Abwasser 01.01.2023 bis 31.12.2023
  • Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung 
    der Gemeinde Eimeldingen


Eimeldingen, 07.12.2022



Oliver Friebolin                                                        
Bürgermeister

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende geht auf die ausführliche Beschlussvorlage mit Anlagen ein, nach welcher auch bei der Abwasserbeseitigung eine Erhöhung der Gebühren ab 2023 notwendig sein wird. Da leider noch keine Eröffnungsbilanz vorliegt, konnten auch keine gebührenrechtlichen Abschlüsse gemacht werden, deren evtl. Überschüsse mit in die Kalkulation einberechnet hätten werden können. 
Die Firma Allevo Kommunalberatung hat für die Gemeinde die Abwassergebühren deshalb auch nur für ein Jahr neu kalkuliert, inkl. nur dringend notwendiger Unterhaltungskosten in Höhe von 50.000 Euro sowie der gestiegenen Umlagezahlungen an den Abwasserzweckverband Unteres Kandertal. 
Bürgermeister Friebolin erklärt, dass der Maßstab für die Schmutzwassergebühr der Frischwasserbezug bildet. Der durchschnittliche Wasserverbrauch liegt bei ca. 30 - 40 m³/Jahr/Person. Um kostendeckend zu wirtschaften, bedarf es einer Erhöhung der Schmutzwassergebühr auf 2,15 Euro/m³. Dies bedeutet eine zusätzliche Belastung in Höhe von 14,00 – 18,00 Euro/Jahr/Person. Durch die bereits beschlossene Erhöhung der Wasserverbrauchsgebühren von 12,00 – 16,00 Euro/Jahr/Person beläuft sich die Belastung auf insgesamt 26,00 – 34,00 Euro/Jahr/Person. Das Rechnungsamt hat auch bereits fest zugesichert, die Abschlüsse zeitnah erstellen zu wollen. 
Bürgermeister Friebolin merkt an, dass höchstwahrscheinlich das Haushaltsergebnis 2023 ein Defizit in Höhe eines 6-stelligen Betrages aufweisen wird. Sofern der Gemeinderat nun eine Unterdeckung in Kauf nehmen würde, könnte dieses in den kommenden Jahren nicht wieder ausgeglichen werden. Sollte sich herausstellen, dass durch die Gebührenerhöhung trotzdem ein Defizit erwirtschaftet werden würde, könnte dieses in den darauffolgenden Kalkulationen eingerechnet werden. 
Gemeinderätin Dr. Azem fragt nach, ob evtl. Überschüsse auch anderweitig verwendet werden dürften?  Dies wird vom Vorsitzenden verneint. Überschüsse müssen innerhalb von fünf Jahren ausgeglichen werden, Defizite dagegen können. 
Gemeinderätin Pohl spricht sich für Investitionen der Kanalisation aus, da dies auch im Sinne des Umweltschutzes wäre. Schließlich soll Abwasser auch in die Kläranlage abfließen und nicht anderweitig versickern.  Des Weiteren befürwortet sie, dass die Wasser- und Abwasserversorgung sich in kommunaler Hand befinden, da diese nur kostendeckend und nicht gewinnorientiert kalkuliert. Eine Investition in die Infrastruktur bedeute auch, die notwendigen Aufgaben für künftige Generationen aufrecht zu erhalten. 

Nachdem keine weiteren Äußerungen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Beschluss

  1. Der Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung vom 07.12.2022 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen. Die Gemeinde erhebt Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung Abwasserbeseitigung und wählt als Gebührenmaßstab den gesplitteten Maßstab, bei dem die Kosten nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung aufgeteilt werden. Der Schmutzwasseranteil wird nach dem Frischwassermaßstab bemessen. Der Niederschlagswasseranteil wird nach den angeschlossenen überbauten und darüber hinaus befestigten (versiegelten) Flächen berücksichtigt.
  2. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 wird zugestimmt.
  3. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen (vgl. Erläuterungen Ziff.14) wird ausdrücklich zugestimmt.
  4. Der Straßenentwässerungsanteil wird, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen angesetzt:
Aus den Betriebskosten:
Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken        13,5 %
Regenwasserkanäle        27,0 %
Kläranlage        2,1 %
Aus den kalkulatorischen Kosten:
Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken        24,0 %
Regenwasserkanäle        50,0 %
  1. Die Kosten der Abwasserbeseitigung werden, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen auf die Schmutzwasserbeseitigung (SW) und Niederschlagswasserbeseitigung (NW) aufgeteilt:
Aufteilung der Betriebskosten:        SW        NW
Mischwasserkanäle        50,0 %        50,0 %
Schmutzwasserkanäle        100,0 %        0,0 %
Regenwasserkanäle         0,0 %        100,0 %
Zuleitungssammler        50,0 %        50,0 %
Regenüberlaufbecken        50,0 %        50,0 %
Kläranlagen        95,2 %        4,8 %

Aufteilung der kalkulatorischen Kosten:        SW        NW
Mischwasserkanäle        64,4 %        35,6 %
Schmutzwasserkanäle        100,0 %        0,0 %
Regenwasserkanäle        0,0 %        100,0 %
Zuleitungssammler         64,4 %        35,6 %
Regenüberlaufbecken        64,4 %        35,6 %

  1. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Abwassergebühren für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 wie folgt festgesetzt:
Schmutzwassergebühr                                                                                2,15 €/m³
Niederschlagswassergebühr                                                                        0,76 €/m²
  1. Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Gemeinde Eimeldingen.


Anlagen:
  • Gebührenkalkulation Abwasser 01.01.2023 bis 31.12.2023
  • Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung 
    der Gemeinde Eimeldingen


Eimeldingen, 07.12.2022



Oliver Friebolin                                                        
Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
TOP8_GRö-Vorlage_Abwasser-Schmutz-Niederschlagswassergebühren_Nr37-Anlage_Abwassersatzungänderung (.pdf)
TOP8_GRö-Vorlage_Abwasser-Schmutz-Niederschlagswassergebühren_Nr37-Anlage_Allevo-Kalkulation2023 (.pdf)

Datenstand vom 26.10.2023 10:54 Uhr