Neubau Ev. Kindergarten St. Martin - Beschluss weiteres Vorgehen - weitere Beauftragung von Planerleistungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Gemeinderatssitzung, 28.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Gemeinderatssitzung 28.07.2022 ö 7

Sachverhalt

In der öffentlichen Sitzung am 17.02.2022 hat sich der Gemeinderat bei der Er-weiterung des Ev. Kindergartens St. Martin für die Variante „Neubau neben dem Bestandsgebäude mit Einbeziehung der Spielplatzfläche, Grundstück Flst.-Nr. 2880“ entschieden. 
Mit den Architektenleistungen wurde das Planungsbüro Schwarzwälder & Glier, Eimeldingen, beauftragt. Die Beauftragung erfolgte auf der Grundlage des Honorarangebots vom 02.02.2022 stufenweise zunächst bis zur Leistungsphase 3.

Am 28.04.2022 stimmte der Gemeinderat dem Vorentwurf zu und beschloss die stufenweise Beauftragung der Fachplaner Haustechnik, Elektro, Statik, Brandschutz und Energieberatung.

In einem nächsten Schritt sollen die Entwurfsplanung und das weitere Vorgehen beschlossen werden.

Die Kostenschätzung vom 21.07.2022 gliedert sich wie folgt:

  • Kostenberechnung Kindergarten
Wärmepumpe mit Erdsonde                                        4.630.000 €
  • Kostenschätzung Einrichtungen                                     150.000 €
  • Kostenschätzung Außenanlage                                     340.000 €
Gesamtbaukosten Kindergarten                                5.120.000 €

Damit verbundene Kosten:

  • Kostenberechnung Abbruch alter Kindergarten                     85.000 €
  • Kostenschätzung Verlegung öffentlicher Spielplatz           130.000 €
Gesamtprojektkosten                                                5.335.000 €

Alle Kosten incl. Nebenkosten und Mehrwertsteuer. 


Bei der Planung wurden folgende Kriterien zugrunde gelegt:

  • Bau- und Planungskosten
  • Dauerhaftigkeit (Nutzungs- und Abschreibungszeit)
  • Schallschutz
  • Brandschutz
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Masse
  • Schadensanfälligkeit bei Bau und Nutzung

Die Wahl ist dabei in enger Abstimmung mit den Planern und der Arbeitsgruppe auf einen Massivbau mit Holzdachkonstruktion, Trockenbauwände, einem Grün auf der Nordseite sowie einer PV-Anlage mit Metalldach auf der Südseite gefallen. 

Derzeit sind keine staatlichen Fördertöpfe für den Bau von Kindergärten, sog. Investitionsprogramme des Bundes zur Kinderbetreuungsfinanzierung, offen. Das Investitionsprogramm 2020-2021 ist seit langem überzeichnet. Anträge zu diesem Programm werden nicht mehr entgegengenommen.

Auf der Homepage ist folgender Hinweis ersichtlich: „Der aktuellen Koalitionsvereinbarung (Nov. 2021) bzw. Presseberichten ist zu entnehmen, dass der Bund bzw. das Land die Auflage eines weiteren Investitionsprogramms zum Ausbau von Betreuungsplätzen in Kitas und der Kindertagespflege beabsichtigt. Den Regierungspräsidien liegen darüber hinaus noch keine weiteren Informationen vor.“

Eine mögliche Förderung wäre durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gegeben. 
Aktuell können im Rahmen der Neubauförderung aber nur Anträge für die Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse / Effizienzgebäude-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse stellen. Voraussetzung hierfür ist das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“. Die Höhe des Tilgungszuschusses oder Zuschusses für Neubauten beträgt 12,5% der förderfähigen Kosten (2.000 €/m² Nettogrundfläche). Das Programm ist neu und wirkt noch nicht ganz ausgereift. Der Energieberater prüft derzeit die Fördermöglichkeit.

Die Finanzierung ließe sich dann wie folgt darstellen:

Gesamtkosten:                        5.335.000 Euro
                                                                               

Darlehen KfW:                        2.600.000 Euro        
Eigene Finanzierungsmittel:        2.735.000 Euro *        
Gesamt:                                5.335.000 Euro

*Variabel ist dabei die Höhe der eigenen eingesetzten Finanzierungsmittel der Gemeinde, welche mit der Höhe der aufzunehmenden Darlehen korrelieren.
Bei einem positiven Votum zum Entwurf und der vorgeschlagenen Finanzierung soll der Architekt mit der nächsten Stufe der Planung beauftragt werden, um als nächsten Schritt den Bauantrag zu fertigen und bei der Baurechtsbehörde einzureichen. Die Ausschreibung und Auftragsvergaben könnten jedoch erst nach der Genehmigung des Haushaltsplans 2023 erfolgen.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat hält an der Planung zum Neubau des Kindergartens St. Martin auf der Grundlage der Kostenschätzung vom 21.07.2022 fest und nimmt dem Planungsentwurf zustimmend zur Kenntnis. 

Des Weiteren wird die stufenweise Vergabe folgender Planerleistung beschossen:

  1. Architektenleistungen LPH 4 an das Büro Schwarzwälder & Glier, 
    Eimeldingen (11.131,00 Euro brutto) 



Eimeldingen, 21.07.2022



Oliver Friebolin
Bürgermeister

Anlage: Kostenschätzung vom 21.07.2022

Finanzen

Für den Kindergartenneubau wurden im Haushaltsplan 2021 1.000.000,00 Euro bereitgestellt, davon wurden Stand 31.12.2021 rund 15.200 Euro verbraucht, die restlichen Mittel werden nach 2022 übertragen. 
Des Weiteren ist im Haushaltsplan 2022 eine Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 3.000.000,00 Euro eingeplant.
Vor der Ausschreibung sind im Haushaltsplan 2023 noch die fehlenden Haushaltsmittel zur Finanzierung darzustellen.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende bedankt sich bei Frau Dopf für ihre Ausführungen. Diese nimmt wieder im Zuschauerraum Platz. 

Der Vorsitzende begrüßt Herrn Architekt Roland Böttcher, der ein wunderschönes und selbst hergestelltes Modell des neu geplanten Kiga St. Martin mitgebracht hat. 
Wie der Vorsitzende zum Sachverhalt ausführt, hat sich der Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 17.02.2022 bei der Erweiterung des Ev. Kindergartens St. Martin für die Variante „Neubau neben dem Bestandsgebäude mit Einbeziehung der Spielplatzfläche, Grundstück Flst.-Nr. 2880“ entschieden. 
Mit den Architektenleistungen wurde das Planungsbüro Schwarzwälder & Glier, Eimeldingen, beauftragt. Die Beauftragung erfolgte auf der Grundlage des Honorarangebots vom 02.02.2022 stufenweise zunächst bis zur Leistungsphase 3.
Am 28.04.2022 stimmte der Gemeinderat dem Vorentwurf zu und beschloss die stufenweise Beauftragung der Fachplaner Haustechnik, Elektro, Statik, Brandschutz und Energieberatung.
In einem nächsten Schritt sollen die Entwurfsplanung und das weitere Vorgehen beschlossen werden.
Die aktuelle Kostenschätzung beläuft sich auf insgesamt 5.335.000 €.
Die Wahl ist dabei in enger Abstimmung mit den Planern und der Arbeitsgruppe auf einen Massivbau mit Holzdachkonstruktion, Trockenbauwände, einem Grün auf der Nordseite sowie einer PV-Anlage mit Metalldach auf der Südseite gefallen. 
Derzeit sind keine staatlichen Fördertöpfe für den Bau von Kindergärten, sog. Investitionsprogramme des Bundes zur Kinderbetreuungsfinanzierung, offen. Das Investitionsprogramm 2020-2021 ist seit langem überzeichnet. Anträge zu diesem Programm werden nicht mehr entgegengenommen.
Bei einem positiven Votum zum Entwurf und der vorgeschlagenen Finanzierung soll der Architekt mit der nächsten Stufe der Planung beauftragt werden, um als nächsten Schritt den Bauantrag zu fertigen und bei der Baurechtsbehörde einzureichen. Die Ausschreibung und Auftragsvergaben könnten jedoch erst nach der Genehmigung des Haushaltsplans 2023 erfolgen. Für den Kindergartenneubau wurden im Haushaltsplan 2021 1.000.000,00 Euro bereitgestellt, davon wurden Stand 31.12.2021 rund 15.200 Euro verbraucht, die restlichen Mittel werden nach 2022 übertragen. Des Weiteren ist im Haushaltsplan 2022 eine Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 3.000.000,00 Euro eingeplant. Vor der Ausschreibung sind im Haushaltsplan 2023 noch die fehlenden Haushaltsmittel zur Finanzierung darzustellen.
Herr Friebolin erteilt nun Herrn Böttcher das Wort. 
Herr Böttcher erklärt, dass der Entwurf seines Modells das Ergebnis der Planungsarbeit einer 10- köpfigen Arbeitsgruppe darstellt. Das von ihm selbst hergestellte Modell mache nun die Planung sichtbar und begreifbar und er darf nun hier als Bote das Projekt vorstellen. Er erklärt anhand einer Power-Point Präsentation (siehe Anlage Nr.2) den Entwurf des Neubau Kindergarten St. Martin und geht Seite für Seite der Präsentation durch. Unter anderem soll der Gehweg nach innen gezogen werden. Die Stellplätze für Autos werden dann direkt entlang der Jurastraße eingerichtet. Der Kindergarten erhält einen Lift für die Inklusion von Rollstuhlfahrern. Das zweistöckige Gebäude soll mit einer Fußbodenheizung beheizt werden, die mit einer Wärmepumpe mit Erdsonde oder einer Luft-Wasser-Wärmepumpe betrieben wird. Der Bau soll eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und eine PV-Anlage auf dem südlichen Pultdach, die 70 Prozent des Strombedarfs im Haus decken soll. Es wird auch auf den sommerlichen Wärmeschutz geachtet. Jalousien, Schiebeläden, Querlüftung und auch der Massivbau selbst sollen für ein gutes Raumklima sorgen. Am Ende der Präsentation zitiert er die Baukosten, die sich derzeit auf 5.335.000 € Gesamtkosten beziffern lassen. Weiter führt es aus, dass ein Vergleich mit dem vergangenen Jahr zeigt, dass die Kosten um etwa 14% gestiegen sind und wo diese noch hingehen ist fraglich. Wenn es gelingt sollte, den Bauantrag noch im September zu verabschieden, könnte die Baugenehmigung im Januar 2023 vorliegen und im Frühsommer begonnen werden zu bauen mit dem Ziel, den Rohbau 2023 fertig zu bekommen. Deshalb ist Eile geboten. 
Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Böttcher für seine Ausführungen. Er merkt an, dass man so viel Geld erst einmal aufbringen muss. Im Haushaltsplan sind derzeit 4.000.000 € eingestellt. Der Rest muss über ein zusätzliches Darlehen besorgt werden. Im Moment liegen die Zinsen bei 2 %, Tendenz steigend. Somit müsste man bei einer zusätzlichen Kreditaufnahme von 1.000.000€ mit 20.000 € bis 30.000 € Zinszahlungen im Jahr rechnen. Damit mit dem Bau so schnell wie möglich begonnen werden kann, gibt es auch die Möglichkeit über einen Nachtragshaushalt zusätzliche Gelder bereitzustellen. 
Der Vorsitzende möchte von Herrn Böttcher zum Thema Massivholzbauweise wissen, ob andere Varianten, wie bspw. Holzbauweise geprüft wurden und möglich sind. Herr Böttcher meint, dass grundsätzlich beide Varianten möglich wären.
Wie der Vorsitzende anmerkt, muss nun der Gemeinderat darüber entscheiden, ob der vorliegende Entwurf weiterverfolgt werden soll. Gemeinderat Herfort zeigt sich begeistert von den Ausführungen von Herrn Böttcher und hat u.a. eine Frage zur geplanten Regenwasserzisterne. Er hält diese mit 7.500 Liter Fassungsvermögen als zu klein. Nach seiner Vorstellung sollte diese mindestens doppelt bis dreimal so groß geplant werden, da man eine große Außenanlage zu bewässern hat. Auch wäre ein automatisches Bewässerungssystem für den Außenbereich wünschenswert. Herr Böttcher gibt zu bedenken, dass solche Extras zusätzlich Geld kosten. Gemeinderat Herfort ist dies bewusst, jedoch möchte er, dass alles im Blick gehalten wird und man sich nichts verbaut und im Nachhinein sagt, hätten wir doch. 
Gemeinderätin Pohl gefällt das Modell sehr gut, jedoch sind die Baukosten nur für ein Massivbauweise berechnet. Sie hätte gerne die Kosten für eine Holzbauweise ermittelt und einen Baustilvergleich. Auch bei einer Massivholzbauweise (Vollholz) sei ein guter Brandschutz möglich. Vollholz hätte bspw. eine höhere Feuerwiderlast als Stahl. Holz sei zudem CO² neutral und sie betont, dass den Kommunen eine Vorbildfunktion in diesem Bereich zukommt. Herr Böttcher stimmt ihr zu, dass Holz einem Brand länger standhält. Aus seiner langjährigen Erfahrung steht er jedoch zu seiner Einschätzung, dass eine Holzbauweise um 10% teurer wird als die geplante Bauweise. 
Gemeinderätin Bleile findet den Entwurf toll, auch sei die Planung genial und optisch sehr schön. Jedoch wurde in der Februarsitzung 2022 zugesagt, dass auch eine Holzbauweise geprüft wird. Sie fühlt sich nun von der Arbeitsgruppe überrumpelt. Mit Holzbau wäre auch alles möglich. Sie möchte wissen, was der Nachteil von Holzbau ist. Auch die Abschreibungsdauer wäre auf 50 Jahre möglich. Alles wäre die gleiche Prüfung und der gleiche Zeitaufwand. 
Herr Böttcher erklärt daraufhin nochmals, dass eine Bauweise mit Holz um 10% teurer würde. Vor allem aber müsste eine Bauweise mit Holz nochmals ganz neu überplant werden. Alleine der Statiker würde hier nochmals zwei Wochen Zeit benötigen und der Rohbau sollte ja bis zum Sommer 2023 stehen. Herr Glier meldet sich nun zu Wort und bekräftigt die Aussagen von Herrn Böttcher. Er erinnert an die intensive Abwägung in der Arbeitsgruppe dazu, in der auch zwei Gemeinderäte sind. Aus Wärmeschutz-, Brandschutz- und Kostengründen, aber auch wegen des viel höheren Planungsaufwands bei Holz hat man ein gemauertes Gebäude ins Auge gefasst. Er erwähnt zudem, dass die geplante Zeitspanne dahin galoppiert.
Der Vorsitzende betont, dass die AG kein Beschlussgremium ist, wir hier in einer Demokratie leben und jeder seine Meinung äußern darf. Möchte die Mehrheit des Gremiums die Prüfung einer Holzbauweise, prüfe man diese gerne. Diesen Entwurf wird es dann jedoch nicht mehr geben. Wie er weiter anmerkt, handelt sich bei Kindergartenneubau um die größte Investition, welche die Gemeinde jemals getätigt hat und die Folgekosten sollten tragbar bleiben. 
Gemeinderätin Pohl teilt mit, dass sie nicht querschießen und die Planung und den Bau auch nicht verhindern möchte. Der Vorsitzende stellt daraufhin die Frage, insbesondere an die Gemeinderätinnen Bleile und Pohl, ob ein Antrag auf Vertagung des Tageordnungspunkts gestellt werde. Beide Gemeinderätinnen möchten kein vertagen des Tagesordnungspunktes. Nachfolgend stellt er den Gemeinderätinnen Bleibe und Pohl die Frage, ob Sie einen Antrag auf Änderung der Planung in Holzbauweise stellen möchten. Auch dies wird von beiden verneint. 
Der Vorsitzende bedankt sich bei allen Beteiligten, auch für die rege Diskussion, die aber wichtig war. 
Nachdem keine Fragen mehr gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag wie folgt zur Abstimmung.

Beschluss

Der Gemeinderat hält an der Planung zum Neubau des Kindergartens St. Martin auf der Grundlage der Kostenschätzung vom 21.07.2022 fest und nimmt dem Planungsentwurf zustimmend zur Kenntnis. 

Des Weiteren wird die stufenweise Vergabe folgender Planerleistung beschossen:

  1. Architektenleistungen LPH 4 an das Büro Schwarzwälder & Glier, 
    Eimeldingen (11.131,00 Euro brutto) 



Eimeldingen, 21.07.2022



Oliver Friebolin
Bürgermeister

Anlage: Kostenschätzung vom 21.07.2022

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
GRö_TOP7_Kostenschätzung Kiga StMartin-Stand 2022-07-21 (.pdf)
Protokoll-AnlageNr2zuTOP7_NeubauEvKindergartenStMartin_20220728 (.pdf)

Datenstand vom 26.10.2023 10:49 Uhr