Energieeinsparung in öffentlichen Gebäuden und bei der Straßenbeleuchtung


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Gemeinderatssitzung, 20.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Gemeinderatssitzung 20.10.2022 ö 5

Sachverhalt

Deutschland befindet sich aufgrund des russischen Angriffskrieges auf die 
Ukraine in einer angespannten Gasversorgungslage, was unter anderem zur Folge hat, dass die Energiepreise sprunghaft angestiegen sind. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) hat am 23. Juni 2022 die Alarmstufe (zweite Stufe von drei) des Notfallplanes Gas ausgerufen. Der Notfallplan Gas regelt die Gasversorgung in Deutschland in Krisensituationen.

Aus dem Lagebericht der Bundesnetzagentur vom 12.10.2022 ist Folgendes zu entnehmen:

  • Die Lage ist angespannt und eine weitere Verschlechterung der Situation kann nicht ausgeschlossen werden. Die Gasversorgung in Deutschland ist im Moment aber stabil. Die Versorgungssicherheit in Deutschland ist derzeit weiter gewährleistet. Die Bundesnetzagentur beobachtet die Lage genau und steht in engem Kontakt zu den Netzbetreibern.
  • Die Ereignisse an den Pipelines Nord Stream 1 und 2 haben keine Auswirkungen auf die Gasversorgung. Über Nord Stream 1 wird seit Anfang September ohnehin kein Gas mehr geliefert und Nord Stream 2 wurde nie in Betrieb genommen. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat als zuständiges Ressort für Fragen von Sicherheit und Sabotageschutz ist mit den deutschen Sicherheitsbehörden und mit den dänischen und schwedischen Partnern im engen Kontakt zu den Ereignissen.
  • Es wird weiter eingespeichert. Der Gesamtspeicherstand in Deutschland liegt bei 94,67 %. Der Füllstand des Speichers Rehden beträgt 82,74 %.
  • Die Großhandelspreise schwanken stark, bewegen sich aber weiterhin auf sehr hohem Niveau. Unternehmen und private Verbraucher müssen sich auf deutlich steigende Gaspreise einstellen.
  • Die Bundesnetzagentur betont ausdrücklich die Bedeutung eines sparsamen Gasverbrauchs.
Weiter hat das Bundeskabinett im August zwei Energieeinsparverordnungen des BMWK ab 01.09.2022 bzw. 01.10.2022 mit konkreten Maßnahmen zur Energieeinsparung für die kommende und nächste Heizperiode gebilligt. Die Adressaten dieser Verordnung richten sich sowohl an die öffentlichen Körperschaften als auch die Unternehmen und privaten Haushalte. Neben der Einsparung von Gas beinhalten die Verordnungen auch Maßnahmen, die den Stromverbrauch senken sollen, da dies dazu beiträgt, die Stromerzeugung mit Gas zu verringern.

Die Gemeindeverwaltung hat sich mit dieser Thematik auseinandergesetzt und mögliche Energieeinsparpotenziale beim Gas- wie beim Stromverbrauch ermittelt. HINWEIS: Alle kommunalen Gebäude werden mit dem Energieträger Gas beheizt, das Rathaus künftig mittels einem Gas-Brennwert-Hybridsystem (Brennwert +Luft-WP) sowie ergänzend einer Photovoltaikanlage mit Pufferspeicher.

Die nachfolgend vorgeschlagenen Maßnahmen in öffentlichen Einrichtungen und bei der Straßenbeleuchtung sollen der angespannten Gasversorgungslage entgegenwirken sowie die auf die Gemeinde möglicherweise zukommenden Preissteigerungen und Energieknappheit beim Strom möglichst abfedern. Die Dauer der Maßnahmen ist zunächst auf zwei Heizperioden begrenzt. Bei allen Maßnahmen wird darauf geachtet, dass die Sicherheits-, technischen- und Gesundheitsaspekte gewährleistet sind. Die Vorschläge sind nicht als abschließend anzusehen. Es ist durchaus möglich, dass diese in den nächsten Wochen um weitere Maßnahmen ergänzt werden und je nach Lage neu beurteilt und dann evtl. weitergehende Maßnahmen ergriffen werden müssen. Diverse kleinere Maßnahmen sind bereits umgesetzt.

  1. Kurzfristige Maßnahmen
1.1         Absenkung der Raumtemperaturen gemäß neuer Energieeinsparverordnung in Arbeits- (Büro)räumen auf 19°C, alle übrigen öffentlichen Nichtwohngebäude Absenkung auf gesetzliche Mindesttemperaturen (Arbeitsstättenverordnung/-richtlinien), z. B. Reblandhalle Sportbetrieb 16°C, Vereinsraum bei Nutzung 19°C, Fahrzeughalle FW-Gerätehaus 16°C, Einsegnungshalle bei Nutzung 19°C.
1.2         Nichtbeheizung von Gemeinschaftsflächen, die nicht dem Aufenthalt von Personen dienen in öffentlichen Nichtwohngebäuden, d. h. Treppenhaus, Flur, Eingangsbereiche, Lagerräume etc. Keine Gemeinschaftsflächen sind Toiletten, Duschen, Umkleiden etc.
1.3         Zentrale Steuerung der Raumtemperaturen durch Heizventile in der Flüchtlingsunterkunft und Einstellung auf Mindesttemperaturen.
1.4         Verbot der Nutzung von Elektroradiatoren (Heizung) bzw. anderweitigen gebäudetechnischen Systemen, mit denen die festgelegte Raumtemperatur umgangen werden kann in allen kommunalen Gebäuden (auch in der Flüchtlingsunterkunft).
1.5         Ausschließliche Bereitstellung von Kaltwasser an Handwaschbecken, Ausnahme Kindergärten. Abschalten der Durchlauferhitzer für Handwaschbecken.
1.6         Keine Neuvermietung bzw. Überlassung von vermietbaren Räumen an Dritte in der Heizperiode, betrifft insbesondere der Reblandhalle für Veranstaltungen. Bereits eingegangene vertragliche Verpflichtungen werden erfüllt. Ausnahme: Überlassung ohne Heizung und ohne Warmwasser möglich!
1.6.1        Bürgerveranstaltung anstelle Neujahrsempfang in heizungsfreier Periode im Frühjahr/Sommer 2023.
1.6.2 Schließung der öffentlichen Einrichtungen an Brückentagen und zwischen den Feiertagen (Kindergarten, VGS, Reblandhalle): 24.12.2022 – 08.1.2023, Rathaus vom 24.12. bis 31.12.2022 mit Herunterfahren der Temperaturen.
1.7         Start Heizbetrieb, wenn die Tagesmitteltemperaturen der letzten fünf Tage unter 15°C liegen oder wenn die vorgegebene Raumtemperatur bei Nutzungsbeginn in mehreren Räumen um mehr als 2 Grad unterschritten wird (gemäß Empfehlungen Deutscher Städtetag).
1.7.1        In der Übergangszeit (Frühjahr und Herbst) eingeschränkter Heizbetrieb, z.B. am Nachmittag Beheizung einstellen. Maßnahme in Prüfung.
1.8         Sensibilisierung Personal zum Energiesparen.
1.9         Abschaltung der atmosphärischen Beleuchtung Entenkreisel. 
1.9.1        Austausch der Leuchtmittel im Gewerbegebiet „Reutacker“ und Wohngebiet „Alte Säge“, Einsatz von LED-Leuchtmittel – Berechnungen siehe Anlage 1
1.9.2 Reduzierung der Leuchtleistung ab Einschaltzeitpunkt und Nachtabschaltung Straßenbeleuchtung von 23 – 6 Uhr (dort, wo technisch möglich) mit Ausnahme derjenigen Leuchten, die aus polizeilichen Gründen (Abwehr von Gefahren) oder der Verkehrssicherheit durchbrennen müssen.
1.9.3 Überprüfung der Beleuchtung in allen Gebäuden der Gemeinde und Ersatz durch LED-Leuchtmittel sofern möglich.
1.9.4 Reduzierung Weihnachtsbeleuchtung auf 3 Standorte (ZOB, Alter Ortskern und Eimeldingen „West“), Die Beleuchtung hängt bis auf eine Ausnahme (Eimeldingen West) am Stromnetz der Straßenbeleuchtung.

  1. Mittelfristige Maßnahmen
2.1         Überprüfung der Einstellungen der Heizungs- und Lüftungsanlagen durch fachkundige Person auf weitere optimierbare Betriebsabläufe bzw. Einsparpotenziale und Umsetzung der Maßnahmen.
2.2         Die weitere energetische Sanierung von Gebäuden steht unabhängig der aktuellen Krise auf dem Programm. Hier steht 2023 der Austausch der Heizzentrale in der Hauptstr.47 auf der Agenda.
2.3        Ausbau erneuerbarer Energien (Photovoltaik etc.).

Beschlussempfehlung

  1. Der Gemeinderat stimmt den kurzfristigen Maßnahmen gemäß Punkt 1.1 bis 1.9.4 der Vorlage Nr. 30/2022 zur Energieeinsparung zu.
  2. Der Zeitraum der kurzfristigen Maßnahmen gilt zunächst für die kommende (2022/2023) und übernächste Heizperiode (2023/2024).


Anlage: Berechnung Umbau-Straßenbeleuchtung (1.9.1)


Eimeldingen, 12.10.2022




Oliver Friebolin        
Bürgermeister

Finanzen

Ja

Diskussionsverlauf

Herr Friebolin begrüßt zum Thema Straßenbeleuchtung (BV-Vorlage Nr. 1.9.1) Herrn Werkhofleiter Werner Sturm, welcher den Anwesenden div. Varianten zum Energiesparen anhand von Beispielsleuchten vorstellt. Technisch relativ einfach und ohne auswechseln von Leuchtaufsätzen, Trafos und Starter lassen sich neuartige LED-Leuchtmittel mit einem Kostenpunkt von 24 € zzgl. 40 € Arbeitszeit/Leuchte = 62 €/ Leuchte einschrauben. Eine Umrüstung ganz auf LED-Technik beinhaltet auch den Austausch der sogenannten „Koffer“ und schlägt mit 500 € zzgl. 60 € Arbeitszeit/Leuchte = 560 €/Leuchte zu Buche. Zwar haben die nur einzuschraubenden Leuchtmittel eine etwas kältere Lichtfarbe, sind aber trotzdem als Insektenfreundlich anzusehen. Diese Vorgabe und Umsetzung wird gemäß Landesnaturschutzgesetz für alle Straßenbeleuchtungen bis 2030 gefordert. Für die „Koffer“-Variante könnten zwar Zuschüsse beantragt werden, doch diese benötigen einige Monate zur Bearbeitung und Genehmigung, ferner gibt es Lieferschwierigkeiten. 
Der Vorsitzende ergänzt, dass bei 43 noch nachzurüstenden Leuchten im Gewerbegebiet „Reutacker“ und im Wohngebiet „Alte Säge“ rund 90% Stromeinsparung gegenüber der konventionellen Beleuchtung erwirkt werden können. 
Der Gemeinderat bedankt sich für die Ausführungen von Werkhofleiter Sturm und spricht sich für die unkomplizierte, kostengünstigere und doch insektenfreundliche Umrüstungsvariante aus. 

Des Weiteren werden die von der Verwaltung an die örtlichen Begebenheiten angepassten Forderungen des Bundeskabinetts für öffentliche Einrichtungen vorgestellt: 

1. Kurzfristige Maßnahmen
1.1            Absenkung der Raumtemperaturen gemäß neuer Energieeinsparverordnung in Arbeits- (Büro)räumen auf 19°C, alle übrigen öffentlichen Nichtwohngebäude Absenkung auf gesetzliche Mindesttemperaturen (Arbeitsstättenverordnung/-richtlinien), z. B. Reblandhalle Sportbetrieb 16°C, Vereinsraum bei Nutzung 19°C, Fahrzeughalle FW-Gerätehaus 16°C, Einsegnungshalle bei Nutzung 19°C.
1.2            Nichtbeheizung von Gemeinschaftsflächen, die nicht dem Aufenthalt von Personen dienen in öffentlichen Nichtwohngebäuden, d. h. Treppenhaus, Flur, Eingangsbereiche, Lagerräume etc. Keine Gemeinschaftsflächen sind Toiletten, Duschen, Umkleiden etc.
1.3            Zentrale Steuerung der Raumtemperaturen durch Heizventile in der Flüchtlingsunterkunft und Einstellung auf Mindesttemperaturen.
1.4            Verbot der Nutzung von Elektroradiatoren (Heizung) bzw. anderweitigen gebäudetechnischen Systemen, mit denen die festgelegte Raumtemperatur umgangen werden kann in allen kommunalen Gebäuden (auch in der Flüchtlingsunterkunft).
1.5    Ausschließliche Bereitstellung von Kaltwasser an Handwaschbecken, Ausnahme Kindergärten. Abschalten der Durchlauferhitzer für Handwaschbecken.
1.6            Keine Neuvermietung bzw. Überlassung von vermietbaren Räumen an Dritte in der Heizperiode, betrifft insbesondere der Reblandhalle für Veranstaltungen. Bereits eingegangene vertragliche Verpflichtungen werden erfüllt. Ausnahme: Überlassung ohne Heizung und ohne Warmwasser möglich!
1.6.1         Bürgerveranstaltung anstelle Neujahrsempfang in heizungsfreier Periode im Frühjahr/Sommer 2023.
1.6.2         Schließung der öffentlichen Einrichtungen an Brückentagen und zwischen den Feiertagen (Kindergarten, VGS, Reblandhalle): 24.12.2022 – 08.01.2023, Rathaus vom 24.12. bis 31.12.2022 mit Herunterfahren der Temperaturen.
1.7            Start Heizbetrieb, wenn die Tagesmitteltemperaturen der letzten fünf Tage unter 15°C liegen oder wenn die vorgegebene Raumtemperatur bei Nutzungsbeginn in mehreren Räumen um mehr als 2 Grad unterschritten wird (gemäß Empfehlungen Deutscher Städtetag).
1.7.1         In der Übergangszeit (Frühjahr und Herbst) eingeschränkter Heizbetrieb, z.B. am Nachmittag Beheizung einstellen. Maßnahme in Prüfung.
1.8            Sensibilisierung Personal zum Energiesparen.
1.9            Abschaltung der atmosphärischen Beleuchtung Entenkreisel.
1.9.1         Austausch der Leuchtmittel im Gewerbegebiet „Reutacker“ und Wohngebiet „Alte Säge“, Einsatz von LED-Leuchtmittel.
1.9.2         Reduzierung der Leuchtleistung ab Einschaltzeitpunkt und Nachtabschaltung Straßenbeleuchtung von 23 – 6 Uhr (dort, wo technisch möglich) mit Ausnahme derjenigen Leuchten, die aus polizeilichen Gründen (Abwehr von Gefahren) oder der Verkehrssicherheit durchbrennen müssen.
1.9.3         Überprüfung der Beleuchtung in allen Gebäuden der Gemeinde und Ersatz durch LED-Leuchtmittel sofern möglich.
1.9.4         Reduzierung Weihnachtsbeleuchtung auf 3 Standorte (ZOB, Alter Ortskern und Eimeldingen „West“), Die Beleuchtung hängt bis auf eine Ausnahme (Eimeldingen West) am Stromnetz der Straßenbeleuchtung.

Bezüglich Nr. 1.9.2 „Nachtabschaltung Straßenbeleuchtung von 23:00 – 6:00 Uhr befürchtet Gemeinderätin Pohl um das Sicherheitsgefühl der BürgerInnen und regt eine Änderung auf 24:00 – 5:00 Uhr an. 
Gemeinderätin Dr. Azem schließt sich diesem an, da sie auch nicht gerne von Sitzungen und vom Bahnhof im Dunkeln nach Hause laufen mag. Außerdem befürchtet sie, dass aufgrund der Dunkelheit vermehrt auf das Auto zugegriffen werden könnte und/oder Anwohner vermehrt deren Vorgärten und Häuser beleuchten. 
Da dies genau die Hälfte der Gemeinderatsmitglieder ebenso sieht, einigt man sich auf den salomonischen Kompromiss zur Abschaltung der Straßenbeleuchtung von 23:30 – 5:30 Uhr. Nicht davon betroffen sind die B3, Kreisstraße, Straßenkreuzungen und Schulen/Kindergärten. 
Fest steht, dass dann gesamte Straßenzüge ausgeschalten werden. Laut Hinweis des BGV ist eine Abschaltung nur jeder zweiten Leuchte aus Sicht des Augenwechsels nicht zu empfehlen. Ebenso ist dies, je vorhandener Kabelinfrastruktur, nicht überall umsetzbar. Eine gesamthafte Abschaltung stellt laut BGV kein erhöhtes Sicherheitsrisiko dar. Der Vorsitzende fügt hinzu, dass auch alle öffentlichen Gebäude auf LED umgerüstet werden sollen. Des Weiteren werden dieses Jahr nur drei Weihnachtsbäume im Gemeindegebiet beleuchtet. 
Atmosphärische Beleuchtungen wie bspw. der Entenkreisel werden ausgeschalten. Diesbezüglich fragt Gemeinderat Marx nach, ob auch Gewerbebetriebe entsprechende Richtlinien einhalten müssten, denn im Gewerbegebiet würde immer noch zahlreiche Verkaufsräume und Vorgärten beleuchtet.  Dies bestätigt Bürgermeister Friebolin, da auch hier – wie auch für Beherbergungsbetriebe - gesetzliche Vorgaben bzgl. Energieeinsparmaßnahmen beschlossen wurden. Wer die Umsetzung/Einhaltung allerdings überwachen soll, bleibt fraglich. 
Diverse Punkte der aus oben genannter kurzfristigen Maßnahmenliste wurden bereits umgesetzt; die restlichen sollen bis spätestens 15.11. folgen. 

In der Beschlussvorlage werden folgende weiter Maßnahmen aufgeführt:

2. Mittelfristige Maßnahmen
2.1         Überprüfung der Einstellungen der Heizungs- und Lüftungsanlagen durch fachkundige Person auf weitere optimierbare Betriebsabläufe bzw. Ein-sparpotenziale und Umsetzung der Maßnahmen.
2.2         Die weitere energetische Sanierung von Gebäuden steht unabhängig der aktuellen Krise auf dem Programm. Hier steht 2023 der Austausch der Heizzentrale in der Hauptstr.47 auf der Agenda.
2.3        Ausbau erneuerbarer Energien (Photovoltaik etc.).

Hierzu führt der Vorsitzende aus, dass die Gemeinde den Fokus auf die energetische Gebäudesanierung und den Ausbau von Photovoltaik legt, bspw. die Ausstattung von Dächern wie auf dem Rathaus sowie dem geplanten Kindergartenneubau St. Martin. Zusätzlich erhält das Rathaus zwei Stromtankstellen und die Heizung wird auf Gas-Hybrid mit Wärmepumpe umgerüstet. Leider werden alle kommunalen Gebäude mit Gas-Heizungen betrieben, wie auch die sanierte Reblandhalle. Diese hat jedoch den Vorteil, dass die Warmwasserversorgung autark über die Photovoltaikanlage erfolgt. 

Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag mit der Änderung von Punkt 1.9.2 auf 23:30 – 5:30 Uhr wie folgt zur Abstimmung.

Geänderter einheitlicher Beschluss:
  1. Der Gemeinderat stimmt den kurzfristigen Maßnahmen gemäß Punkt 1.1 bis 1.9.4 der Vorlage Nr. 30/2022 mit der Änderung von Punkt 1.9.2 bzgl. Nachtabschaltung Straßenbeleuchtung von 23:30 – 5:30 Uhr zur Energieeinsparung zu.
  2. Der Zeitraum der kurzfristigen Maßnahmen gilt zunächst für die kommende (2022/2023) und übernächste Heizperiode (2023/2024).

Beschluss

  1. Der Gemeinderat stimmt den kurzfristigen Maßnahmen gemäß Punkt 1.1 bis 1.9.4 der Vorlage Nr. 30/2022 zur Energieeinsparung zu.
  2. Der Zeitraum der kurzfristigen Maßnahmen gilt zunächst für die kommende (2022/2023) und übernächste Heizperiode (2023/2024).


Anlage: Berechnung Umbau-Straßenbeleuchtung (1.9.1)


Eimeldingen, 12.10.2022




Oliver Friebolin        
Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
TOP5_GRö_Energiesparen_Umbau-Straßenbeleuchtung_Anlage (.pdf)

Datenstand vom 26.10.2023 10:52 Uhr