Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Gemeinderatssitzung, 28.07.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Einreichung Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach §52 LBO
Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 05.07.2022
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Reutacker III“ mit Rechtskraft vom 01.02.2022.
Auf dem bereits bebauten Flurstück Nr. 3550 soll eine teilweise unterkellerte Doppelga-rage als Garage, Hobbyraum und Lager errichtet werden. Der Bebauungsplan steht dem Vorhaben insofern entgegen, dass die Garage teilweise auf der festgesetzten Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen errichtet werden soll. Hierfür wurde bereits 2018 für eine etwas kleinere Garage auf demselben Grundstück eine Baugenehmigung erteilt, die bis zum 20.03.2024 gültig ist. Die Garage wurde nicht errichtet. Die Baugenehmigung beinhaltet die Auflage, den Teil der entfallenen Grünfläche an anderer Stelle auf dem Grundstück zu ersetzen.
Grundsätzlich setzt der Bebauungsplan fest, dass Garagen auch außerhalb der Baugren-zen auf den Grundstücken zulässig sind. Wenn die entfallene Grünfläche der Planung entsprechend ausgeglichen/ersetzt und das Flachdach der Garage gemäß örtlichen Bauvorschriften begrünt wird, sind durch die Positionierung der Garage die Grundzüge der Planung nicht berührt. Es bestehen keine weiteren planungsrechtlichen Bedenken.
Bauort/Straße: Reutackerstr. 40, 79591 Eimeldingen
Bauvorhaben: Errichtung einer großen Doppelgarage als Lager, Hobbyraum, sowie Abstellen von Fahrzeugen für rein private Zwecke, teilweise unterkellert
Flst.- Nr.: 3550
Eingang bei der Gemeinde Eimeldingen am: 21.04.2022
Angrenzerbenachrichtigung erforderlich: Ja
Befreiungen beantragt: Ja
Grenzbebauung
Beschlussempfehlung
Für das Bauvorhaben Errichtung einer großen Doppelgarage als Lager, Hobbyraum, sowie Abstellen von Fahrzeugen für rein private Zwecke, teilweise unterkellert sowie der beantragten Befreiung: Grenzbebauung
wird unter folgenden Bedingungen:
1. Flachdach der Garage ist zu begrünen
2. Das Kompensationsdefizit, welches durch die weitere Überbauung des privaten Grünstreifens entsteht, muss durch eine gleichwertige Maßnahme ausgeglichen bzw. kompensiert werden
und unter Vorbehalt der Zustimmung der Fachbehörden gem. B-Plan „Reutacker III“ zugestimmt.
Diskussionsverlauf
Frau Fischer geht auf das Bauvorhaben ein, welches im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Reutacker III“ mit Rechtskraft vom 01.02.2022 liegt. Sie erklärt, dass auf dem bereits bebauten Flurstück Nr. 3550 eine teilweise unterkellerte Doppelgarage als Garage, Hobbyraum und Lager errichtet werden soll. Der Bebauungsplan steht dem Vorhaben insofern entgegen, dass die Garage teilweise auf der festgesetzten Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen errichtet werden soll. Hierfür wurde bereits 2018 für eine etwas kleinere Garage auf demselben Grundstück eine Baugenehmigung erteilt, die bis zum 20.03.2024 gültig ist. Die Garage wurde nicht errichtet. Die Baugenehmigung beinhaltet die Auflage, den Teil der entfallenen Grünfläche an anderer Stelle auf dem Grundstück zu ersetzen. Grundsätzlich setzt der Bebauungsplan fest, dass Garagen auch außerhalb der Baugrenzen auf den Grundstücken zulässig sind. Wenn die entfallene Grünfläche der Planung entsprechend ausgeglichen/ersetzt und das Flachdach der Garage gemäß örtlichen Bauvorschriften begrünt wird. Der Bauherr wird dieses tun und somit sind durch die Positionierung der Garage die Grundzüge der Planung nicht berührt. Es bestehen keine weiteren planungsrechtlichen Bedenken.
Gemeinderätin Pohl möchte wissen, wer die Vorgaben nach der Ausführung kontrolliert. Wie der Bürgermeister ausführt, sei dies die Aufgabe die Baurechtsbehörde.
Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag wie folgt zur Abstimmung.
Beschluss
Für das Bauvorhaben Errichtung einer großen Doppelgarage als Lager, Hobbyraum, sowie Abstellen von Fahrzeugen für rein private Zwecke, teilweise unterkellert sowie der beantragten Befreiung: Grenzbebauung
wird unter folgenden Bedingungen:
1. Flachdach der Garage ist zu begrünen
2. Das Kompensationsdefizit, welches durch die weitere Überbauung des privaten Grünstreifens entsteht, muss durch eine gleichwertige Maßnahme ausgeglichen bzw. kompensiert werden
und unter Vorbehalt der Zustimmung der Fachbehörden gem. B-Plan „Reutacker III“ zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Dokumente
22 Schnitt, 2 (.pdf)
34 Ansicht Süd-west u. Süd-Ost, 2 (.pdf)
Abstandsflächenplan (.pdf)
Antrag auf Abweichung, Ausnahme Befreiung (.pdf)
Darstellung Ausgleichsfläche (.pdf)
Grundriss KG u. EG, Schnitt 2 (.pdf)
Grundriss KG, EG, Schnitt, Ansicht NW-NO und SW-SO 2 (.pdf)
Lageplan - Zeichnung (.pdf)
Schnitt (.pdf)
Datenstand vom 26.10.2023 10:49 Uhr