Aufstellung des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften ?Beim Märkter Steg ? Bruckacker, 4. Änderung? als Verfahren der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB - Aufstellungs- und Offenlagebeschluss gem. § 2, § 3 (2) und § 4 (2) BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Gemeinderatssitzung, 28.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Gemeinderatssitzung 28.07.2022 ö 6

Sachverhalt

I.        Bestehende Situation 
Die Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Eimeldingen sieht die Notwendigkeit der Bereitstellung weiterer Kapazitäten vor. Alternativen geeigneter Standorte innerhalb der Gemeinde wurden geprüft. 
Die Gemeinde beabsichtigt den auf Flst. Nr. 2881 bestehenden Kindergarten „St. Martin“ an der Jurastraße durch einen größeren Neubau zu ersetzen. 
Der in diesem Bereich bestehende Bebauungsplan „Beim Märkter Steg-Bruckacker, 1. Änderung“ mit Rechtskraft vom 24.06.1981 setzt die Flächen entsprechend der heutigen Nutzung fest; der Spielplatz ist als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ festgesetzt. Das Baufenster bezieht sich auf das bestehenden Kindergartengebäude. Ein geplanter Neubau würde somit außerhalb der Baugrenzen liegen. Daher ist der Bebauungsplan entsprechend dem geplanten Bauvorhaben zu ändern.
 
II.        Abgrenzung des Geltungsbereichs
Der Geltungsbereich misst rund 3.266,5 m2 und umfasst die beiden gemeindeeigenen Grundstücke mit den Flst. Nrn. 2880 und 2881. Im Westen, Norden und Osten schließt Wohnbebauung an. Im Süden befinden sich landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen.

III.        Entwurf des Bebauungsplans
Der Kindergarten „St. Martin“ in der Jurastraße ist nicht mehr in einem zeitgemäßen Zustand. Da eine Sanierung des Gebäudes nicht wirtschaftlich darstellbar ist, soll der Kindergarten durch einen Neubau ersetzt werden. Um den Betrieb des Kindergartens möglichst durchgehend sicherstellen zu können, soll der Neubau auf dem nebenliegenden Spielplatz erfolgen. Der Spielplatz wird nach Abbruch des bestehenden Kindergartens wieder aktiviert. 
Das geplante Gebäude soll sich in Stellung und Ausrichtung in die bestehende Siedlungsstruktur einfügen. Das Baufenster wurde entsprechend verlegt und bietet die Möglichkeit ein zweigeschossiges Gebäude unterzubringen. Zur Schaffung einer sicheren Verkehrsführung wurde eine Vorzone definiert. 

IV.        Verfahren
Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt werden. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen wurden geprüft.

Beschlussempfehlung

  1. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Beim Märkter Steg-Bruckacker, 4. Änderung“ gem. § 2 (1) BauGB im beschleunigten Verfahren gem. § 13a (1) Nr. 1 BauGB. Hierbei wird von der Durchführung einer Umweltprüfung abgesehen.

  1. Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplans „Beim Märkter Steg-Bruckacker, 4. Änderung“ gemäß der beigefügten Vorlage. Der Gemeinderat beschließt weiterhin die Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB sowie die formale Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB.



Anlagen des Bebauungsplanentwurfs:
1.        Satzungen. Stand: 20.07.2022.
2.        Lageplan M 1:2000. Stand: 20.07.2022.
3.        Planzeichnung M 1:500. Stand: 20.07.2022.
4.        Textliche Festsetzungen. Stand: 20.07.2022.
5.        Örtliche Bauvorschriften. Stand: 20.07.2022.
6.        Begründung zum Bebauungsplan mit Beschreibung der Umweltbelange
           und Artenschutzrechtlicher Einschätzung des Büros proeco. 
           Stand: 20.07.2022. (wird nachgereicht)


Eimeldingen, den 21.07.2022




Oliver Friebolin
Bürgermeister

Finanzen

Städtebauliche Leistungen zur 4. Änderung des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Beim Märkter Steg – Bruckacker, Stadtbau Lörrach, Angebotspreis 10.500 € (brutto)
Darstellung der Umweltbelange nach §13a BauGB und Artenschutzrechtliche Prüfung nach §44 BNatSchG, proECO Umweltplanung GmbH, Wehr-Öflingen, Angebotspreis 6.300 € (brutto)
Im Haushaltsplan 2022 stehen auf den Sachkonto 4271900 insg. 10.000 € zur Verfügung, davon wurden bereits 18.000 € verfügt, sind aber durch entsprechende Einnahmen auf dem Sachkonto 3487000 gedeckt. Die erforderlichen Haushaltshalsmittel in Höhe von 17.100 € für die Änderung des Bebauungsplans können per Ermächtigungsübertrag aus dem Haushaltsjahr 2021 finanziert werden.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin bedankt sich bei Frau Fischer für ihre Ausführungen. Diese nimmt wieder im Zuschauerraum platzt. 

Der Vorsitzende begrüßt nun Frau Dopf von der Stadtbau Lörrach, bittet Sie nach vorne und erteilt ihr das Wort.  

Frau Dopf erläutert anhand der Vorlage die für den Neubau nötige Änderung des Bebauungsplans „Beim Märkter Steg – Bruckacker, 4. Änderung“. Hintergrund ist die Notwendigkeit der Bereitstellung weiterer Kapazitäten für den Kindergarten St. Martin. Da eine Sanierung des Gebäudes nicht wirtschaftlich darstellbar ist, soll der Kindergarten durch einen Neubau ersetzt werden. Um den Betrieb des Kindergartens möglichst durchgehend sicherstellen zu können, soll der Neubau auf dem nebenliegenden Spielplatz erfolgen. Der Spielplatz wird nach Abbruch des bestehenden Kindergartens auf der anderen Seite wieder aktiviert. Frau Dopf merkt an, dass dieser ein wenig kleiner werde als der Jetzige, da man das Baufenster für den Neubau großzügig festgelegt hat, um künftig noch Fläche für etwa nötige Erweiterungen zu haben. Das geplante Gebäude soll sich in Stellung und Ausrichtung in die bestehende Siedlungsstruktur einfügen. Das Baufenster wurde entsprechend verlegt und bietet die Möglichkeit, ein zweigeschossiges Gebäude unterzubringen. Die maximal zulässige GRZ wird auf 0,6 festgesetzt. Zur Schaffung einer sicheren Verkehrsführung wurde eine Vorzone definiert. Ebenso soll der existierende Apfelbaum erhalten bleiben. Der Bebauungsplan im Verfahren der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB aufgestellt werden. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen wurden geprüft. 
Nachdem Frau Dopf ihre Ausführungen beendet hat, hinterfragt Gemeinderat Herfort die definierte Vorzone. Er merkt an, dass die Jurastraße im Bereich des Kindergartens sehr breit ist und er hier eine Verengung begrüßen würde. Der Gehweg sollte erhalten und wenn möglich verbreitert werden. Wie Frau Dopf betont, ist eine Verbreiterung des Gehwegs in diesem Bereich möglich. Gemeinderätin Bleile fragt nach, warum das Baufenster so gewählt wurde. Frau Dopf gibt zur Antwort, dass so bei Bedarf in den kommenden Jahren ein Anbau möglich wäre. Gemeinderätin Bleile erkundigt sich zur Begrünung des Daches. Frau Dopf führt aus, dass Neubauten nun generell mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden müssen und Flachdächer und flach geneigte Dächer von Hauptgebäuden unter 10° Neigung zumindest extensiv zu begrünen sind. Die Dicke der Substratschicht muss dabei mindestens 12 cm betragen. Gemeinderätin Pohl teilt ergänzend mit, dass die 12 cm dicke Substratschicht in unserer trockenen Gegend sehr wichtig und qualitativ sehr sinnvoll ist. Nachdem keine Fragen mehr gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag wie folgt zur Abstimmung.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Beim Märkter Steg-Bruckacker, 4. Änderung“ gem. § 2 (1) BauGB im beschleunigten Verfahren gem. § 13a (1) Nr. 1 BauGB. Hierbei wird von der Durchführung einer Umweltprüfung abgesehen.

  1. Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplans „Beim Märkter Steg-Bruckacker, 4. Änderung“ gemäß der beigefügten Vorlage. Der Gemeinderat beschließt weiterhin die Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB sowie die formale Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB.



Anlagen des Bebauungsplanentwurfs:
1.        Satzungen. Stand: 20.07.2022.
2.        Lageplan M 1:2000. Stand: 20.07.2022.
3.        Planzeichnung M 1:500. Stand: 20.07.2022.
4.        Textliche Festsetzungen. Stand: 20.07.2022.
5.        Örtliche Bauvorschriften. Stand: 20.07.2022.
6.        Begründung zum Bebauungsplan mit Beschreibung der Umweltbelange
           und Artenschutzrechtlicher Einschätzung des Büros proeco. 
           Stand: 20.07.2022. (wird nachgereicht)


Eimeldingen, den 21.07.2022




Oliver Friebolin
Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
02 Satzung_Stand 2022-07-20 (.pdf)
03 Lageplan_Stand 2022-07-20 (.pdf)
04 Planzeichnung_Stand 2022-07-20 (.pdf)
05 Textliche Festsetzungen (.pdf)
06 ÖffentlicheBV_Stand 2022-07-20 (.pdf)
Protokoll-AnlageNr1zuTOP6_AufstellungsUndOffenlagebeschluss (.pdf)
Umweltbelange und ASRE Kindergarten Eimeldingen 2022 07 20 (.pdf)

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