Aufstellung des Bebauungsplans ?Beim Märkter Steg-Bruckacker, 4. Änderung? - Bericht zur Offenlage - Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Gemeinderatssitzung, 15.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Gemeinderatssitzung 15.12.2022 ö 5

Sachverhalt

  1. Erläuterung
Die Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Eimeldingen sieht die Notwendigkeit der Bereitstellung weiterer Kapazitäten vor. Daher beabsichtigt die Gemeinde, den auf Flst. Nr. 2881 gelegenen, bereits bestehenden Kindergarten durch einen größeren Neubau zu ersetzen. Eine Sanierung der bereits bestehenden Gebäude wurde geprüft und ist aus wirtschaftlicher Sicht nicht umsetzbar. 

Aus diesem Grund hat sich die Gemeinde entschieden, angrenzend an den bestehenden Kindergarten einen Neubau zu errichten, um bei wachsendem Bedarf dem gesetzlichen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gerecht zu werden. Während der Bauzeit soll der Betrieb im Altbau uneingeschränkt fortgeführt werden. Der sich im Gebiet des Neubaus befindliche Spielplatz soll nach Bezug auf der Fläche des Altbaus wieder errichtet werden. 
Durch diesen Flächentausch ergeben sich keine maßgeblichen städtebaulichen Veränderungen innerhalb des Gebiets. Eine Änderung des bestehenden Bebauungsplans ist dennoch erforderlich, um unter anderem den Flächentausch planungsrechtlich zu sichern. 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Beim Märkter Steg-Bruckacker, 4. Änderung“ soll gewährleistet werden, dass der Neubau einer dem Ortsbild angemessenen Bebauung entspricht und gleichzeitig einen zukunftsfähigen Kindergarten an dieser Stelle ermöglicht.

  1. Bericht zur Offenlage
Anbei erfolgt eine Übersicht über die eingegangenen Stellungnahmen. Die vollständigen Stellungnahmen sind in der Anlage 1 wiedergegeben.
    1. Die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage) gem. § 3 (2) BauGB erfolgte vom 07. September 2022 bis einschließlich 10. Oktober 2022. Von der Öffentlichkeit wurde keine Stellungnahme abgegeben.

    1. Im Rahmen der formellen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, die gem. § 4 (2) BauGB ebenfalls vom 07. September 2022 bis einschließlich 10. Oktober 2022 erfolgte, sind insgesamt sechs Stellungnahmen von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegeben worden:
  • Landratsamt Lörrach, Fachbereiche Umwelt und Baurecht
  • Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, 
    Rohstoffe und Bergbau
  • Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 16 - Kampfmittelbeseitigungsdien B-W
  • bnNetze GmbH
  • Gemeinde Efringen-Kirchen
  • Stadt Weil am Rhein

Die Stellungnahmen mit Abwägungsvorschlägen sind in der Abwägungstabelle in Anlage 1 aufgeführt.

  1. Weiteres Verfahren
Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen. Um Rechtskraft zu erlangen, muss der Satzungsbeschluss öffentlich bekannt gemacht werden.

Beschlussempfehlung

  1. Die im Rahmen der formellen Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit werden gemäß der Anlage 1 untereinander und gegeneinander abgewogen.
  2. Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften „Beim Märkter Steg-Bruckacker, 4. Änderung“ gem. § 10 (1) BauGB als Satzungen.



Anlagen:

  1. Abwägungstabelle zur formellen Beteiligung der Behörden und Träger 
    öffentlicher Belange
  2. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Beim Märkter Steg-
    Bruckacker, 4. Änderung“ mit den Bestandteilen:
  1. Zeichnerischer Teil vom 15.12.2022
  2. Textliche Festsetzungen vom 15.12.2022
  3. Örtliche Bauvorschriften vom 15.12.2022
  4. Begründung vom 15.12.2022
  5. Beschreibung der Umweltbelange mit artenschutzrechtlicher 
    Einschätzung vom 06.12.2022
  6. Artenschutzrechtliche Prüfung vom 06.12.2022

Zuzüglich:
01 Deckblatt_Stand 2022-12-15
02 Satzung_Stand 2022-12-15
03 Lageplan_Stand 2022-12-15


Eimeldingen, 07.12.2022



Oliver Friebolin
Bürgermeister

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin zeigt die von Frau Dopf zuvor erstellte Power-Point-Präsentation bezüglich des Neubau-Vorhabens Kindergarten St. Martin und der damit notwendigen Änderung des B-Plans und der örtlichen Bauvorschriften. Dabei wird „lediglich“ ein Flächentausch vorgenommen. Der Neubau soll auf dem aktuellen öffentlichen Spielplatz errichtet und nach Bezug das alte Gebäude abgerissen werden; abschließend soll dann der neue Spielplatz hergerichtet werden.  Dadurch kann die Kinderbetreuung während der rund 2-jährigen Bauzeit im Altbau weiter betrieben werden. 
Während der Offenlage wurden keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit abgegeben. Stellungnahmen der Behörden und Träger öff. Belange gingen von folgenden Behörden ein: 
− Landratsamt Lörrach, Fachbereiche Umwelt und Baurecht
− Ergänzungen zum Artenschutz, Vögel & Fledermäuse, Reptilien
− Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau
− Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 16 -Kampfmittelbeseitigungsdien B-W
− bnNetzeGmbH
− Gemeinde Efringen-Kirchen
− Stadt Weil am Rhein
Außerdem wurde in den Hinweisen der textlichen Festsetzungen folgendes geändert bzw. ergänzt:
       Im Zuge der Überarbeitung des Artenschutzes wurden Ergänzungen vorgenommen: unter Ziffer 11 und 12.
−         Zu Vögel und Fledermäuse: unter Ziffer 13„Ökologische Betreuung“ ergänzt.
−         Zu Geotechnik: wurde bereits unter Ziffer 2: Geotechnik in den Hinweisen der textlichen Festsetzungen gegeben. Die objektbezogene Baugrunduntersuchung sowie die dazugehörigen DIN-Normen wurden unter der gleichen Ziffer 2 ergänzt.
−         Antrag zu Kampfmitteluntersuchung: Der unterschriebene Antrag mit Lageplänen wird an das RP versendet.
       Zu Hausanschlüssen: unter Ziffer 14 „Hausanschluss“ ergänzt.
Und es gab folgende redaktionelle Änderungen:
− Dachneigung für begrünte Dächer geändert auf: bis 8°Neigung
− Einfriedungen gemäß dem Artenschutz (in den ÖBV)
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass im Anschluss an diesen TOP Herr Glier noch einen Sachstandsbericht zur Planung geben wird. Jetzt soll der B-Plan als Satzung beschlossen werden und danach auch öffentlich bekannt gemacht werden, damit das Vorhaben weiter vorangetrieben werden kann. 

Nachdem keine Fragen und Anregungen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag wie folgt zur Abstimmung.

Beschluss

  1. Die im Rahmen der formellen Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit werden gemäß der Anlage 1 untereinander und gegeneinander abgewogen.
  2. Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften „Beim Märkter Steg-Bruckacker, 4. Änderung“ gem. § 10 (1) BauGB als Satzungen.



Anlagen:

  1. Abwägungstabelle zur formellen Beteiligung der Behörden und Träger 
    öffentlicher Belange
  2. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Beim Märkter Steg-
    Bruckacker, 4. Änderung“ mit den Bestandteilen:
  1. Zeichnerischer Teil vom 15.12.2022
  2. Textliche Festsetzungen vom 15.12.2022
  3. Örtliche Bauvorschriften vom 15.12.2022
  4. Begründung vom 15.12.2022
  5. Beschreibung der Umweltbelange mit artenschutzrechtlicher 
    Einschätzung vom 06.12.2022
  6. Artenschutzrechtliche Prüfung vom 06.12.2022

Zuzüglich:
01 Deckblatt_Stand 2022-12-15
02 Satzung_Stand 2022-12-15
03 Lageplan_Stand 2022-12-15


Eimeldingen, 07.12.2022



Oliver Friebolin
Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
TOP5_GRö_Anlage 1_2022-12-15_Abwägungstabelle_BeimMärkterSteg-Bruckacker (.pdf)
TOP5_GRö_Anlage 1_2022-12-15_Abwägungstabelle_BeimMärkterSteg-Bruckacker_Dopf-Präsentation_Protokoll-Anlage (.pdf)
TOP5_GRö_Anlage 2_c_ÖrtlicheBauvorschriften_Stand 2022-12-15 (.pdf)
TOP5_GRö_Anlage 2-a_ZeichnerischerTeil_Stand 2022-12-15 (.pdf)
TOP5_GRö_Anlage 2-b_TextlicheFestsetzung_Stand 2022-12-15 (.pdf)
TOP5_GRö_Anlage 2-d_Begründung_Stand 2022-12-15 (.pdf)
TOP5_GRö_Anlage 2-e_Umweltbelange und ASRE Kindergarten Eimeldingen 2022 12 06 (.pdf)
TOP5_GRö_Anlage 2-f_Artenschutz KiGa Eimeldingen 2022 12 06 inkl Plan Eidechsen Vergrämungskonzept (.pdf)
TOP5_GRö_Anlage-zzgl_01 Deckblatt_Stand 2022-12-15 (.pdf)
TOP5_GRö_Anlage-zzgl_02 Satzung_Stand 2022-12-15 (.pdf)
TOP5_GRö_Anlage-zzgl_03 Lageplan_Stand 2022-12-15 (.pdf)

Datenstand vom 26.10.2023 10:54 Uhr