Datum: 15.12.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bestimmung der Urkundspersonen
2 Genehmigung des Protokolls vom 24.11.2022
3 Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften ?Malzholzweg? - erneuter Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 2 (1) i.V.m. § 13b BauGB
4 Bauantrag - Errichtung einer Gaube, Ausbau des Dachgeschosses, auf Flst.-Nr. 2951, Hauptstr. 33
5 Aufstellung des Bebauungsplans ?Beim Märkter Steg-Bruckacker, 4. Änderung? - Bericht zur Offenlage - Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
6 Ev. Kiga St. Martin Neubau - Sachstandsbericht
7 Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung-WVS) der Gemeinde Eimeldingen vom 19.11.2020 - Satzungsänderung
8 Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung mit der Anpassung der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren
9 Neuverlegung der Wasser- und Abwasserleitung auf einer Teilstrecke von ca. 60 m im Fischinger Weg - Vergabebeschluss
10 Bekanntgabe von Beschlüssen der letzten nicht-öffentlichen Sitzung
11 Mitteilungen der Verwaltung
12 Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte/innen
13 Fragestunde der Bürger/innen

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1. Bestimmung der Urkundspersonen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Gemeinderatssitzung 15.12.2022 ö 1

Sachverhalt

Gemeinderat Manfred Schamberger und Gemeinderätin Dr. Elisabeth Azem werden als Urkundspersonen für das heutige Protokoll bestellt.

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2. Genehmigung des Protokolls vom 24.11.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Gemeinderatssitzung 15.12.2022 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.11.2022 wird genehmigt.

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3. Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften ?Malzholzweg? - erneuter Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 2 (1) i.V.m. § 13b BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Gemeinderatssitzung 15.12.2022 ö 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Gemeinde Eimeldingen hatte am 19.11.2019 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 (1) BauGB beschlossen, den Bebauungsplan mit den örtlichen Bauvorschriften „Malzholzweg“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufzustellen. Der damals zu Grunde gelegte § 13b BauGB sah einen Satzungsbeschluss bis 31.12.2022 vor. 
Am 20.05.2021 hatte der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung den Vorentwurf zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften sowie die Begründung hierzu gebilligt und die frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB beschlossen. Diese wurde im Zeitraum vom 16.06.2021 bis einschließlich 16.07.2021 durchgeführt.

Auf Grund verschiedender Restriktionen im Plangebiet, die vor allem Belange des Artenschutzes und Immissionsschutzes betreffen, mussten erst detaillierte und umfangreiche Untersuchungen vorgenommen und tragfähige Konzepte entwickelt werden, die wiederum mit den übergeorndeten Behörden abzuklären waren. Auf Grund dessen dauert die Bearbeitung des Bebauungsplanes trotz intensiver Bemühungen bis heute an, sodass ein Satzungsbeschluss bis zum 31.12.2022 nicht gefasst werden kann. 

Zudem erfordert die Anknüpfung des Plangebietes an die vorhandene Erschließungsstraße „Reibmattenstraße“ im angrenzenden Gewerbegebiet gegenüber dem ersten Aufstellungsbeschluss aus dem Jahr 2019 und der frühzeitigen Beteiligung aus dem Jahr 2021 eine Erweiterung des Geltungsbereiches. Um auch diese Erweiterung im Verfahren nach § 13b BauGB planen zu können, bedarf es insoweit eines erneuten Aufstellungsbeschlusses. Der § 13b BauGB wurde zwischenzeitlich verlängert, sodass bis zum 31.12.2022 förmlich eingeleitete Verfahren mit einem Satzungsbeschluss bis 31.12.2024 enden müssen. Diese Verlängerung wird nun für den Bebauungsplan und die örtlichen Bebauungsvorschriften Malzholzweg“ genutzt und aus Gründen der Rechtssicherheit ein erneuter Aufstellungs-beschluss gefasst.

Das Plangebiet „Malzholzweg“ liegt im Norden der Gemeinde Eimeldingen westlich der B3. Von hier aus soll das Plangebiet über die Reutackerstraße und die Reibmattenstraße verkehrlich und infrasturkturell erschlossen werden. Der räumliche Geltungsbereich befindet sich heute im unbeplanten Außenbereich nach § 35 BauGB. Grundsätzlich sollen folgende Ziele umgesetzt werden:

  • bedarfsgerechte Bereitstellung von Wohnraum zur Eigentums- und Mietwohnungsbildung auf einer, an im Zusammenhang bebauter Ortsteile anschließenden, landwirtschaftlichen Fläche
  • Deckung der Wohnbedürfnisse der ortsansässigen und zuziehenden Bevölkerung 
  • Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte
  • ökonomische Erschließung durch Anschluss an bereits vorhandene technische Infrastruktur

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes „Malzholzweg “ soll im Norden der Gemeinde Eimeldingen die baurechtliche Grundlage für die wohnbauliche Nutzung einer Fläche geschaffen werden.


Lage und Geltungsbereich des Plangebietes

Der Geltungsbereich wurde seit dem ersten Aufstellungsbeschluss vom 19.11.2019 um die (Teil)Flächen des Malzholzweges im Nordosten und des Feldweges im Norden erweitert. Das Plangebiet hat nunmehr eine Größe von ca. 1,22 ha und umfasst die unten dargestellten Flurstücke. Es wird begrenzt: im Norden durch den freien Landschaftsraum mit landwirtschaftlichen Flächen, im Nordosten durch den Siedlungsbereich mit gewerblicher Nutzung, im Südosten den Siedlungsbereich mit wohnlicher Nutzung, im Süden durch den Mühlbach sowie im Südwesten durch landwirtschaftliche Flächen und im Anschluss durch die Bahntrasse.


Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches, FSP (ohne Maßstab)



Planungsverfahren
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sollen weiterhin im beschleunigten, einstufigen Verfahren nach § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden. Der § 13b BauGB regelt die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat der Gemeinde Eimeldingen beschließt gemäß § 2 (1) BauGB erneut die Aufstellung des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften „Malzholzweg“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB für den oben dargestellten Geltungsbereich (Aufstellungsbeschluss). Der im Vergleich zum ersten Aufstellungsbeschluss vom 19.11.2019 erweiterte Geltungsbereich ergibt sich aus der Gebietsabgrenzung gemäß oben dargestelltem Lageplan.



Eimeldingen, 08.12.2022



Oliver Friebolin
Bürgermeister

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin beschreibt, wie aus der Beschlussvorlage ersichtlich, dass der Gemeinderat bereits am 19.11.2019 beschlossen hatte, den B-Plan mit den örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufzustellen. Der Vorentwurf sowie die Begründung mit frühzeitige Beteiligung nach § 3 BauGB hat der Gemeinderat in der Sitzung am 20.05.2021 beschlossen. 
Der geplante Satzungsbeschluss bis zum 31.12.2022 kann aufgrund diverser Abklärungen im Planungsgebiet leider nicht vorgenommen werden. Zudem erfordert die Anknüpfung des Plangebietes an die vorhandene Erschließung „Reibmattenstr.“ im angrenzenden Gewerbegebiet gegenüber dem ersten Aufstellungsbeschluss eine Erweiterung des Geltungsbereiches. 
Bei dem heutigen Beschlussvorschlag handelt es sich nur um einen formellen Beschluss, um das Verfahren weiterführen zu können. Auch wurde der § 13b BauGB zwischenzeitlich verlängert, sodass förmlich eingeleitete Verfahren erst mit einem Satzungsbeschluss bis 31.12.2024 enden müssen. 
Anhand des gezeigten Schaubildes fasst Gemeinderätin Dr. Azem kurz zum Verständnis zusammen, dass das im Norden von Eimeldingen geplante Gebiet „Malzholzweg“ nun über die Reutackerstr. und die Reibmattenstr. verkehrsmäßig und infrastrukturell erschlossen werden soll. Des Weiteren wird ein Feldweg zum Planungsgebiet für Zwecke zur Wohnbebauung hinzugefügt. 
Dem stimmt der Vorsitzende zu, doch leider zieht sich das Verfahren, da die Fachplaner noch diverse Thematiken abarbeiten müssen. Der Satzungsbeschluss ist im Frühjahr 2023 geplant. 
Nachdem keine weiteren Äußerungen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Eimeldingen beschließt gemäß § 2 (1) BauGB erneut die Aufstellung des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften „Malzholzweg“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB für den oben dargestellten Geltungsbereich (Aufstellungsbeschluss). Der im Vergleich zum ersten Aufstellungsbeschluss vom 19.11.2019 erweiterte Geltungsbereich ergibt sich aus der Gebietsabgrenzung gemäß oben dargestelltem Lageplan.



Eimeldingen, 08.12.2022



Oliver Friebolin
Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Bauantrag - Errichtung einer Gaube, Ausbau des Dachgeschosses, auf Flst.-Nr. 2951, Hauptstr. 33

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Gemeinderatssitzung 15.12.2022 ö 4

Sachverhalt

Einreichung Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach §52 LBO

Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 07.12.2022

Auf dem bereits bebauten Grundstück, Flst.-Nr. 2951, soll das Dachgeschoss des hinteren Gebäudeteils ausgebaut und eine Gaube errichtet werden. Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich. Die Umgebung ist durch Wohnbebauung und vereinzelte gewerbliche Nutzung geprägt. Westlich grenzt landwirtschaftliche Nutzung an. Das Gebiet hat somit einen dörflichen Charakter. Städtebaulich und planungsrechtlich bestehen gegenüber dem Vorhaben keine Bedenken.


Bauort/Straße:                         Hauptstr. 33, 79591 Eimeldingen

Bauvorhaben:         Errichtung einer Gaube, Ausbau des Dachgeschosses
       
Flst. Nr.:         2951

Eingang bei der Gemeinde Eimeldingen am:         30.11.2022

Angrenzerbenachrichtigung erforderlich:        Ja

Befreiungen beantragt:                                 Nein

Beschlussempfehlung

Für das Bauvorhaben Errichtung einer Gaube, Ausbau des Dachgeschosses auf Flst.-Nr. 2951, Hauptstr. 33 wird vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden, insbesondere Denkmalschutz, nach §34 BauGB zugestimmt.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende erläutert in „Vertretung“ der sehr kurzfristig verhinderten Frau Dopf von der Stadtbau Lörrach, dass es sich bei dem Vorhaben um eine Errichtung einer Gaube sowie den Ausbau des Dachgeschosses handelt. Die Stadtbau Lörrach hat hierzu zuvor bereits wie folgt Stellung genommen: „Auf dem bereits bebauten Grundstück soll das Dachgeschoss des hinteren Gebäudes ausgebaut und eine Gaube errichtet werden. Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich. Die Umgebung ist durch Wohnbebauung und vereinzelte gewerbliche Nutzung geprägt. Westlich grenzt landwirtschaftliche Nutzung an. Das Gebiet hat somit einen dörflichen Charakter. Städtebaulich und planungsrechtlich bestehen gegenüber dem Vorhaben keine Bedenken. Das Gebäude steht in seiner Sachgesamtheit unter Denkmalschutz. Die Gaube, die errichtet werden soll, ist ein untergeordnetes Bauteil und von der Straße aus nicht einsehbar. Durch den Ausbau des Dachgeschosses wird Wohnraum gefördert und das Gebäude einer Nutzung zugeführt, die Leerstand vorbeugt.“ 
Während BM Friebolin die Schnitte und Ansichten des Vorhabens zeigt, merkt er an, dass der Denkmalschutz ebenfalls noch eine Stellungnahme abgeben wird. Aus städtebaulicher und planungsrechtlicher Sicht bestehen aber keinerlei Bedenken.
Gemeinderätin Pohl sieht ebenfalls keine Bedenken, zumal der Denkmalschutz ebenfalls ein Auge darauf haben wird. 
Nachdem keine Fragen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Beschluss

Für das Bauvorhaben Errichtung einer Gaube, Ausbau des Dachgeschosses auf Flst.-Nr. 2951, Hauptstr. 33 wird vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden, insbesondere Denkmalschutz, nach §34 BauGB zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download 2 Lageplan zeichnerischer Teil.pdf
Download 3 20 Grundriss - DG.pdf
Download 3 22 Schnitt.pdf
Download 3 34 Ansicht Süd West.pdf

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5. Aufstellung des Bebauungsplans ?Beim Märkter Steg-Bruckacker, 4. Änderung? - Bericht zur Offenlage - Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Gemeinderatssitzung 15.12.2022 ö 5

Sachverhalt

  1. Erläuterung
Die Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Eimeldingen sieht die Notwendigkeit der Bereitstellung weiterer Kapazitäten vor. Daher beabsichtigt die Gemeinde, den auf Flst. Nr. 2881 gelegenen, bereits bestehenden Kindergarten durch einen größeren Neubau zu ersetzen. Eine Sanierung der bereits bestehenden Gebäude wurde geprüft und ist aus wirtschaftlicher Sicht nicht umsetzbar. 

Aus diesem Grund hat sich die Gemeinde entschieden, angrenzend an den bestehenden Kindergarten einen Neubau zu errichten, um bei wachsendem Bedarf dem gesetzlichen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gerecht zu werden. Während der Bauzeit soll der Betrieb im Altbau uneingeschränkt fortgeführt werden. Der sich im Gebiet des Neubaus befindliche Spielplatz soll nach Bezug auf der Fläche des Altbaus wieder errichtet werden. 
Durch diesen Flächentausch ergeben sich keine maßgeblichen städtebaulichen Veränderungen innerhalb des Gebiets. Eine Änderung des bestehenden Bebauungsplans ist dennoch erforderlich, um unter anderem den Flächentausch planungsrechtlich zu sichern. 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Beim Märkter Steg-Bruckacker, 4. Änderung“ soll gewährleistet werden, dass der Neubau einer dem Ortsbild angemessenen Bebauung entspricht und gleichzeitig einen zukunftsfähigen Kindergarten an dieser Stelle ermöglicht.

  1. Bericht zur Offenlage
Anbei erfolgt eine Übersicht über die eingegangenen Stellungnahmen. Die vollständigen Stellungnahmen sind in der Anlage 1 wiedergegeben.
    1. Die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage) gem. § 3 (2) BauGB erfolgte vom 07. September 2022 bis einschließlich 10. Oktober 2022. Von der Öffentlichkeit wurde keine Stellungnahme abgegeben.

    1. Im Rahmen der formellen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, die gem. § 4 (2) BauGB ebenfalls vom 07. September 2022 bis einschließlich 10. Oktober 2022 erfolgte, sind insgesamt sechs Stellungnahmen von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegeben worden:
  • Landratsamt Lörrach, Fachbereiche Umwelt und Baurecht
  • Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, 
    Rohstoffe und Bergbau
  • Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 16 - Kampfmittelbeseitigungsdien B-W
  • bnNetze GmbH
  • Gemeinde Efringen-Kirchen
  • Stadt Weil am Rhein

Die Stellungnahmen mit Abwägungsvorschlägen sind in der Abwägungstabelle in Anlage 1 aufgeführt.

  1. Weiteres Verfahren
Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen. Um Rechtskraft zu erlangen, muss der Satzungsbeschluss öffentlich bekannt gemacht werden.

Beschlussempfehlung

  1. Die im Rahmen der formellen Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit werden gemäß der Anlage 1 untereinander und gegeneinander abgewogen.
  2. Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften „Beim Märkter Steg-Bruckacker, 4. Änderung“ gem. § 10 (1) BauGB als Satzungen.



Anlagen:

  1. Abwägungstabelle zur formellen Beteiligung der Behörden und Träger 
    öffentlicher Belange
  2. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Beim Märkter Steg-
    Bruckacker, 4. Änderung“ mit den Bestandteilen:
  1. Zeichnerischer Teil vom 15.12.2022
  2. Textliche Festsetzungen vom 15.12.2022
  3. Örtliche Bauvorschriften vom 15.12.2022
  4. Begründung vom 15.12.2022
  5. Beschreibung der Umweltbelange mit artenschutzrechtlicher 
    Einschätzung vom 06.12.2022
  6. Artenschutzrechtliche Prüfung vom 06.12.2022

Zuzüglich:
01 Deckblatt_Stand 2022-12-15
02 Satzung_Stand 2022-12-15
03 Lageplan_Stand 2022-12-15


Eimeldingen, 07.12.2022



Oliver Friebolin
Bürgermeister

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin zeigt die von Frau Dopf zuvor erstellte Power-Point-Präsentation bezüglich des Neubau-Vorhabens Kindergarten St. Martin und der damit notwendigen Änderung des B-Plans und der örtlichen Bauvorschriften. Dabei wird „lediglich“ ein Flächentausch vorgenommen. Der Neubau soll auf dem aktuellen öffentlichen Spielplatz errichtet und nach Bezug das alte Gebäude abgerissen werden; abschließend soll dann der neue Spielplatz hergerichtet werden.  Dadurch kann die Kinderbetreuung während der rund 2-jährigen Bauzeit im Altbau weiter betrieben werden. 
Während der Offenlage wurden keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit abgegeben. Stellungnahmen der Behörden und Träger öff. Belange gingen von folgenden Behörden ein: 
− Landratsamt Lörrach, Fachbereiche Umwelt und Baurecht
− Ergänzungen zum Artenschutz, Vögel & Fledermäuse, Reptilien
− Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau
− Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 16 -Kampfmittelbeseitigungsdien B-W
− bnNetzeGmbH
− Gemeinde Efringen-Kirchen
− Stadt Weil am Rhein
Außerdem wurde in den Hinweisen der textlichen Festsetzungen folgendes geändert bzw. ergänzt:
       Im Zuge der Überarbeitung des Artenschutzes wurden Ergänzungen vorgenommen: unter Ziffer 11 und 12.
−         Zu Vögel und Fledermäuse: unter Ziffer 13„Ökologische Betreuung“ ergänzt.
−         Zu Geotechnik: wurde bereits unter Ziffer 2: Geotechnik in den Hinweisen der textlichen Festsetzungen gegeben. Die objektbezogene Baugrunduntersuchung sowie die dazugehörigen DIN-Normen wurden unter der gleichen Ziffer 2 ergänzt.
−         Antrag zu Kampfmitteluntersuchung: Der unterschriebene Antrag mit Lageplänen wird an das RP versendet.
       Zu Hausanschlüssen: unter Ziffer 14 „Hausanschluss“ ergänzt.
Und es gab folgende redaktionelle Änderungen:
− Dachneigung für begrünte Dächer geändert auf: bis 8°Neigung
− Einfriedungen gemäß dem Artenschutz (in den ÖBV)
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass im Anschluss an diesen TOP Herr Glier noch einen Sachstandsbericht zur Planung geben wird. Jetzt soll der B-Plan als Satzung beschlossen werden und danach auch öffentlich bekannt gemacht werden, damit das Vorhaben weiter vorangetrieben werden kann. 

Nachdem keine Fragen und Anregungen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag wie folgt zur Abstimmung.

Beschluss

  1. Die im Rahmen der formellen Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit werden gemäß der Anlage 1 untereinander und gegeneinander abgewogen.
  2. Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften „Beim Märkter Steg-Bruckacker, 4. Änderung“ gem. § 10 (1) BauGB als Satzungen.



Anlagen:

  1. Abwägungstabelle zur formellen Beteiligung der Behörden und Träger 
    öffentlicher Belange
  2. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Beim Märkter Steg-
    Bruckacker, 4. Änderung“ mit den Bestandteilen:
  1. Zeichnerischer Teil vom 15.12.2022
  2. Textliche Festsetzungen vom 15.12.2022
  3. Örtliche Bauvorschriften vom 15.12.2022
  4. Begründung vom 15.12.2022
  5. Beschreibung der Umweltbelange mit artenschutzrechtlicher 
    Einschätzung vom 06.12.2022
  6. Artenschutzrechtliche Prüfung vom 06.12.2022

Zuzüglich:
01 Deckblatt_Stand 2022-12-15
02 Satzung_Stand 2022-12-15
03 Lageplan_Stand 2022-12-15


Eimeldingen, 07.12.2022



Oliver Friebolin
Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download TOP5_GRö_Anlage 1_2022-12-15_Abwägungstabelle_BeimMärkterSteg-Bruckacker.pdf
Download TOP5_GRö_Anlage 1_2022-12-15_Abwägungstabelle_BeimMärkterSteg-Bruckacker_Dopf-Präsentation_Protokoll-Anlage.pdf
Download TOP5_GRö_Anlage 2_c_ÖrtlicheBauvorschriften_Stand 2022-12-15.pdf
Download TOP5_GRö_Anlage 2-a_ZeichnerischerTeil_Stand 2022-12-15.pdf
Download TOP5_GRö_Anlage 2-b_TextlicheFestsetzung_Stand 2022-12-15.pdf
Download TOP5_GRö_Anlage 2-d_Begründung_Stand 2022-12-15.pdf
Download TOP5_GRö_Anlage 2-e_Umweltbelange und ASRE Kindergarten Eimeldingen 2022 12 06.pdf
Download TOP5_GRö_Anlage 2-f_Artenschutz KiGa Eimeldingen 2022 12 06 inkl Plan Eidechsen Vergrämungskonzept.pdf
Download TOP5_GRö_Anlage-zzgl_01 Deckblatt_Stand 2022-12-15.pdf
Download TOP5_GRö_Anlage-zzgl_02 Satzung_Stand 2022-12-15.pdf
Download TOP5_GRö_Anlage-zzgl_03 Lageplan_Stand 2022-12-15.pdf

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6. Ev. Kiga St. Martin Neubau - Sachstandsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Gemeinderatssitzung 15.12.2022 ö 6

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende begrüßt hierzu Herr Glier vom Baubegleitungsbüro Schwarzwälder & Glier, welcher den Anwesenden anhand einer Power-Point-Präsentation den Sachstand gemäß den Werkplänen zum Bauvorhaben aufzeigt. 
Die letzte Vorstellung fand im Juli 2022 statt, sodass bereits der Bauantrag eingereicht wurde und im Januar 2023 mit dem ersten Ausschreibungsblock der Gewerke begonnen werden soll. Im Februar sollen die Bäume auf dem öff. Spielplatz gefällt werden. Nach Prüfung der Kampfmittelbeseitigung und weiteren Fachbehörden sowie der Vergrämung der Eidechsen ist der Abbruch des Anbaus „Eulennest“ im Mai 2023 geplant. Die Hochbauarbeiten des Neubaus sind auf Juni terminiert und Ende des Jahres 2023 könnte der Neubau schon mit dem Dach versehen sein. Mit sehr vager Voraussicht ist der Kindergartenbetrieb im Neubau auf Ende 2024 vorgesehen, sodass im Frühjahr 2025 mit dem Abbruch des Altbaus und der Herstellung des öff. Spielplatzes an neuer Stelle begonnen werden könnte. 
BM Friebolin ergänzt, dass mit der derzeitigen Kostenberechnung von 5,3 Mio. Euro dies eines der größten und ambitioniertesten Projekte der Gemeinde ist.
Weiter führt Herr Glier aus, dass viele Dinge im Arbeitskreis besprochen und auch in Fachplanersitzungen festgelegt werden. Bezüglich der Dachseite mit der Photovoltaikanlage gibt er den Hinweis, dass laut Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ein rundum laufender Sicherheitsabstand zur Absturzsicherung von 2m eingehalten werden muss. Im Detail stellt er die technischen Schnitte, Brandschutzverglasungen, Entrauchungsanlagen, Fluchttüren und -balkone, die PV- sowie die Gründachausführungen mit Dämmungen uvm. vor. Auch wird das Gebäude - wenn auch von der Kirche als jetziger Betreiber nicht ausdrücklich gewünscht - bereits mit Netzwerkinstallationen ausgestattet, um so zukunftsfähig zu sein. 
Leider hat sich bei der Prüfung der Löschwasserkapazität ergeben, dass laut den Vorschriften für öffentliche Gebäude die Löschwasserversorgung über das Straßennetz nicht ausreicht. Deshalb ist nun auf der Seite der Jurastr. ein separater Wassertank mit 32.000 Liter Fassungsvermögen geplant. Im Gartenbereich ist ein weiterer Tank mit rund 7.500 Liter Regenwasserspeicher vorgesehen. 
Bürgermeister Friebolin ergänzt hierzu, dass im Haushaltsplan 2023 Mittel eingestellt werden sollen, um die Löschwasserzufuhr im Gemeindegebiet optimieren zu können. Die Prüfung hierzu läuft über entsprechende Fachplaner. 
Auf die Frage aus dem Gemeinderat, über welchen Energiestandart der Neubau verfügen wird, beschreibt Herr Glier, dass dies in KFW 40 erfolgt, sprich ein Gebäude, das einen besonders energiesparenden Bau- und Sanierungsstandard erfüllt. Doch leider gibt es aktuell keine stattliche Förderung. 
Herr Glier ergänzt, dass es sich bei dem Neubau um ein schönes Konzept handelt und freut sich bereits auf den Start der Bauarbeiten. Des Weiteren lobt er das tolle und aufgeschlossene Kindergarten-Team sowie die gute Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis. 
Der Vorsitzende hingegen sieht die 2-jährige Bauzeit auch mit Bedenken, da in dieser Zeit die Kindergartenkinder wie auch die Bevölkerung durch den Wegfall des öff. Spielplatzes beeinträchtigt werden. Auch müsste ein Ersatz für den bereits im Mai 2023 geplanten Abriss des Anbaus „Eulennest“ gefunden werden.  
Die Gemeinderatsmitglieder und der Vorsitzende bedanken sich herzlichst bei Herrn Glier für die interessanten und informativen Ausführungen zum Sachstand.

Dokumente
Download TOP6_PPP-EvKigaStMartin-Neubau_Sachstand_Architekt-Glier_15Dez2022_Protokoll-Anlage.pdf

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7. Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung-WVS) der Gemeinde Eimeldingen vom 19.11.2020 - Satzungsänderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Gemeinderatssitzung 15.12.2022 ö 7

Sachverhalt

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 24.11.2022 wurde die Erhöhung der Wasserverbrauchsgebühren zum 01.01.2023 auf 1,73 Euro/m³ (netto) beschlossen.

In der Beschlussvorlage wurde als Anlage eine Satzungsänderung beigefügt, in welcher auf die nicht mehr gültige Wasserversorgungssatzung aus dem Jahr 2008 Bezug genommen wurde. Ferner wurde der § 43 (3) der WVS nicht aufgeführt.

Des Weiteren sollen die Heilungsvorschriften der WVS an die aktuellen Regelungen der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO), § 4 Abs. 4 GemO, angepasst werden.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Änderung der 
Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) der Gemeinde Eimeldingen.

Eimeldingen, 07.12.2022


Oliver Friebolin                                                        
Bürgermeister        

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin erinnert an die leider in der letzten öff. Sitzung notwendig gewordene Beschlussfassung der Gebührenerhöhung.
Die heutige erneute Beschlussfassung ist nur deshalb erforderlich, da in der letzten Sitzung auf ein falsches Datum aus dem Jahre 2008 in der Wasserversorgungssatzung Bezug genommen wurde. Auch soll § 43 mit dem Absatz bzgl. Münzwasserzähler wie auch die Heilungsvorschriften gemäß den aktuellen gesetzlichen Vorschriften um das Wort „oder elektronisch“ ergänzt werden. Der Vorsitzende bittet die erneute Beschlussfassung dieser notwendigen Formalien zu entschuldigen. 

Nachdem keine Fragen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Änderung der 
Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) der Gemeinde Eimeldingen.

Eimeldingen, 07.12.2022


Oliver Friebolin                                                        
Bürgermeister        

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download TOP7_GRö_Vorlage_Änderung Wasserversorungssatzung_Nr38_Anlage_Satzung_2023.pdf

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8. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung mit der Anpassung der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Gemeinderatssitzung 15.12.2022 ö 8

Sachverhalt

Die Allevo Kommunalberatung hat die Abwassergebühren für das Jahr 2023 neu kalkuliert. 
Auf der Grundlage dieser Kalkulation sollen die Abwassergebühren vom Gemeinderat neu festgesetzt werden. In der Kalkulation wurden die Unterhaltungskosten mit 50.000 € sowie die gestiegenen Umlagezahlungen an den Abwasserzweckverband Unteres Kandertal berücksichtigt. Kostenüberdeckungen aus Vorjahren stehen aktuell nicht mehr zur Verfügung. 
Die Gebührenkalkulation ergibt eine kostendeckende Schmutzwassergebühr von 2,15 €/m³ sowie eine Niederschlagswassergebühr von 0,76 €/m².

Anmerkung: In der Gebührenkalkulation für den Bemessungszeitraum 2020 bis 2022 ergab der kostendeckende Gebührensatz im Schmutzwasser 2,03 €/m³. Durch Ausgleich der Kostenüberdeckung in Höhe von 129.380 € konnte die Schmutzwassergebühr auf 1,69 €/m³ gesenkt werden.
In der Kalkulation der Niederschlagswassergebühr für den Bemessungszeitraum 2020 bis 2022 wurde ein kostendeckender Gebührensatz von 0,83 €/m² berechnet. Durch Ausgleich der Kostenüberdeckung in Höhe von 97.113 € konnte die Niederschlagswassergebühr auf 0,61 €/m² reduziert werden.

Maßstab für die Schmutzwassergebühr bildet der Frischwasserbezug. Der durchschnittliche Wasserverbrauch liegt bei ca. 30 - 40 m³/Jahr/Person. Die vorgeschlagene Erhöhung der Schmutzwassergebühren würde eine zusätzliche Belastung von 14,00 – 18,00 €/Jahr/Person, zusammen mit der bereits beschlossen Erhöhung der Wasserverbrauchsgebühren von 12,00 – 16,00 €/Jahr/Person, insgesamt von 26,00 -34,00 €/Jahr/Person bedeuten.

Dies bedarf der Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Gemeinde Eimeldingen vom 20.10.2011. Der Entwurf der Satzungsänderung ist in der Anlage beigefügt.

Beschlussempfehlung

  1. Der Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung vom 07.12.2022 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen. Die Gemeinde erhebt Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung Abwasserbeseitigung und wählt als Gebührenmaßstab den gesplitteten Maßstab, bei dem die Kosten nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung aufgeteilt werden. Der Schmutzwasseranteil wird nach dem Frischwassermaßstab bemessen. Der Niederschlagswasseranteil wird nach den angeschlossenen überbauten und darüber hinaus befestigten (versiegelten) Flächen berücksichtigt.
  2. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 wird zugestimmt.
  3. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen (vgl. Erläuterungen Ziff.14) wird ausdrücklich zugestimmt.
  4. Der Straßenentwässerungsanteil wird, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen angesetzt:
Aus den Betriebskosten:
Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken        13,5 %
Regenwasserkanäle        27,0 %
Kläranlage        2,1 %
Aus den kalkulatorischen Kosten:
Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken        24,0 %
Regenwasserkanäle        50,0 %
  1. Die Kosten der Abwasserbeseitigung werden, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen auf die Schmutzwasserbeseitigung (SW) und Niederschlagswasserbeseitigung (NW) aufgeteilt:
Aufteilung der Betriebskosten:        SW        NW
Mischwasserkanäle        50,0 %        50,0 %
Schmutzwasserkanäle        100,0 %        0,0 %
Regenwasserkanäle         0,0 %        100,0 %
Zuleitungssammler        50,0 %        50,0 %
Regenüberlaufbecken        50,0 %        50,0 %
Kläranlagen        95,2 %        4,8 %

Aufteilung der kalkulatorischen Kosten:        SW        NW
Mischwasserkanäle        64,4 %        35,6 %
Schmutzwasserkanäle        100,0 %        0,0 %
Regenwasserkanäle        0,0 %        100,0 %
Zuleitungssammler         64,4 %        35,6 %
Regenüberlaufbecken        64,4 %        35,6 %

  1. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Abwassergebühren für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 wie folgt festgesetzt:
Schmutzwassergebühr                                                                                2,15 €/m³
Niederschlagswassergebühr                                                                        0,76 €/m²
  1. Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Gemeinde Eimeldingen.


Anlagen:
  • Gebührenkalkulation Abwasser 01.01.2023 bis 31.12.2023
  • Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung 
    der Gemeinde Eimeldingen


Eimeldingen, 07.12.2022



Oliver Friebolin                                                        
Bürgermeister

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende geht auf die ausführliche Beschlussvorlage mit Anlagen ein, nach welcher auch bei der Abwasserbeseitigung eine Erhöhung der Gebühren ab 2023 notwendig sein wird. Da leider noch keine Eröffnungsbilanz vorliegt, konnten auch keine gebührenrechtlichen Abschlüsse gemacht werden, deren evtl. Überschüsse mit in die Kalkulation einberechnet hätten werden können. 
Die Firma Allevo Kommunalberatung hat für die Gemeinde die Abwassergebühren deshalb auch nur für ein Jahr neu kalkuliert, inkl. nur dringend notwendiger Unterhaltungskosten in Höhe von 50.000 Euro sowie der gestiegenen Umlagezahlungen an den Abwasserzweckverband Unteres Kandertal. 
Bürgermeister Friebolin erklärt, dass der Maßstab für die Schmutzwassergebühr der Frischwasserbezug bildet. Der durchschnittliche Wasserverbrauch liegt bei ca. 30 - 40 m³/Jahr/Person. Um kostendeckend zu wirtschaften, bedarf es einer Erhöhung der Schmutzwassergebühr auf 2,15 Euro/m³. Dies bedeutet eine zusätzliche Belastung in Höhe von 14,00 – 18,00 Euro/Jahr/Person. Durch die bereits beschlossene Erhöhung der Wasserverbrauchsgebühren von 12,00 – 16,00 Euro/Jahr/Person beläuft sich die Belastung auf insgesamt 26,00 – 34,00 Euro/Jahr/Person. Das Rechnungsamt hat auch bereits fest zugesichert, die Abschlüsse zeitnah erstellen zu wollen. 
Bürgermeister Friebolin merkt an, dass höchstwahrscheinlich das Haushaltsergebnis 2023 ein Defizit in Höhe eines 6-stelligen Betrages aufweisen wird. Sofern der Gemeinderat nun eine Unterdeckung in Kauf nehmen würde, könnte dieses in den kommenden Jahren nicht wieder ausgeglichen werden. Sollte sich herausstellen, dass durch die Gebührenerhöhung trotzdem ein Defizit erwirtschaftet werden würde, könnte dieses in den darauffolgenden Kalkulationen eingerechnet werden. 
Gemeinderätin Dr. Azem fragt nach, ob evtl. Überschüsse auch anderweitig verwendet werden dürften?  Dies wird vom Vorsitzenden verneint. Überschüsse müssen innerhalb von fünf Jahren ausgeglichen werden, Defizite dagegen können. 
Gemeinderätin Pohl spricht sich für Investitionen der Kanalisation aus, da dies auch im Sinne des Umweltschutzes wäre. Schließlich soll Abwasser auch in die Kläranlage abfließen und nicht anderweitig versickern.  Des Weiteren befürwortet sie, dass die Wasser- und Abwasserversorgung sich in kommunaler Hand befinden, da diese nur kostendeckend und nicht gewinnorientiert kalkuliert. Eine Investition in die Infrastruktur bedeute auch, die notwendigen Aufgaben für künftige Generationen aufrecht zu erhalten. 

Nachdem keine weiteren Äußerungen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Beschluss

  1. Der Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung vom 07.12.2022 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen. Die Gemeinde erhebt Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung Abwasserbeseitigung und wählt als Gebührenmaßstab den gesplitteten Maßstab, bei dem die Kosten nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung aufgeteilt werden. Der Schmutzwasseranteil wird nach dem Frischwassermaßstab bemessen. Der Niederschlagswasseranteil wird nach den angeschlossenen überbauten und darüber hinaus befestigten (versiegelten) Flächen berücksichtigt.
  2. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 wird zugestimmt.
  3. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen (vgl. Erläuterungen Ziff.14) wird ausdrücklich zugestimmt.
  4. Der Straßenentwässerungsanteil wird, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen angesetzt:
Aus den Betriebskosten:
Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken        13,5 %
Regenwasserkanäle        27,0 %
Kläranlage        2,1 %
Aus den kalkulatorischen Kosten:
Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken        24,0 %
Regenwasserkanäle        50,0 %
  1. Die Kosten der Abwasserbeseitigung werden, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen auf die Schmutzwasserbeseitigung (SW) und Niederschlagswasserbeseitigung (NW) aufgeteilt:
Aufteilung der Betriebskosten:        SW        NW
Mischwasserkanäle        50,0 %        50,0 %
Schmutzwasserkanäle        100,0 %        0,0 %
Regenwasserkanäle         0,0 %        100,0 %
Zuleitungssammler        50,0 %        50,0 %
Regenüberlaufbecken        50,0 %        50,0 %
Kläranlagen        95,2 %        4,8 %

Aufteilung der kalkulatorischen Kosten:        SW        NW
Mischwasserkanäle        64,4 %        35,6 %
Schmutzwasserkanäle        100,0 %        0,0 %
Regenwasserkanäle        0,0 %        100,0 %
Zuleitungssammler         64,4 %        35,6 %
Regenüberlaufbecken        64,4 %        35,6 %

  1. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Abwassergebühren für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 wie folgt festgesetzt:
Schmutzwassergebühr                                                                                2,15 €/m³
Niederschlagswassergebühr                                                                        0,76 €/m²
  1. Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Gemeinde Eimeldingen.


Anlagen:
  • Gebührenkalkulation Abwasser 01.01.2023 bis 31.12.2023
  • Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung 
    der Gemeinde Eimeldingen


Eimeldingen, 07.12.2022



Oliver Friebolin                                                        
Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download TOP8_GRö-Vorlage_Abwasser-Schmutz-Niederschlagswassergebühren_Nr37-Anlage_Abwassersatzungänderung.pdf
Download TOP8_GRö-Vorlage_Abwasser-Schmutz-Niederschlagswassergebühren_Nr37-Anlage_Allevo-Kalkulation2023.pdf

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9. Neuverlegung der Wasser- und Abwasserleitung auf einer Teilstrecke von ca. 60 m im Fischinger Weg - Vergabebeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Gemeinderatssitzung 15.12.2022 ö 9

Sachverhalt

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 24.03.2022 wurde die Baufreigabe für die Neuverlegung der Abwasserleitung (Mischsystem) bis zu einer Höhe von 55.000,00 € (brutto) und Wasserleitung bis zu einer Höhe von 
15.000,00 € netto auf einer Teilstecke von ca. 50 m im Fischinger Weg erteilt.

Die aktuelle Planung und Vermessung durch das Ing.-Büro Rapp Regioplan hat eine Teilstrecke von 60 m ergeben.

Der Zweckverband Breitbandversorgung hat sich dazu bereit erklärt, das Breitband mit zu verlegen.

Die Kostenberechnung durch das Ing.-Büro Rapp Regioplan hat ein Ausschreibungsvolumen für die beschränkte Ausschreibung in Höhe von rund 
157.000,00 € (brutto) ergeben.

Die Submission erfolgte am 24.11.2022 mit folgendem Ergebnis:

Gewerk „Neubau Kanal und Wasserleitung“
Kostenberechnung 156.834,70 € 

Zur Angebotsabgabe angefragte Firmen

4


Angebot abgegeben
2
davon in der Wertung
2

Angebote
Arge Vogel-Walliser, Eimeldingen
197.872,81 €
Bieter 2
208.136,60 €


Die Angebote liegen deutlich über der Kostenberechnung und Kostenschätzung und fallen nach Ansicht des Ingenieurbüros und der Verwaltung aus dem Kostenrahmen.

Alternativ würde sich anbieten, die Ausschreibung aufzuheben und die Maßnahme im nächsten oder übernächsten Jahr neu auszuschreiben. Um den Neubau im Fischinger Weg an die Kanalisation anschließen zu können, wäre eine provisorische Anbindung erforderlich. Hierzu liegt ein Angebot in Höhe von rund 15.000,00 € (brutto) vor.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe des Gewerks „Neubau Kanal und Wasserleitung“ an die Arge Vogel-Walliser, Eimeldingen zum Angebotspreis von 197.872,81 € (brutto).

oder Alternativbeschlussvorschlag:

Der Gemeinderat hebt die Ausschreibung vom 03.11.2022 auf und erteilt die Baufreigabe für einen provisorischen Kanalanschluss bis zu einem Gesamtbetrag von 15.000,00 €.



Eimeldingen, 08.12.2022



Oliver Friebolin
Bürgermeister

Finanzen

Im Haushaltsplan 2022 wurden im Finanzhaushalt 25.000 Euro für den Wasserleitungsbau und 150.000,00 € für den Kanalausbau bereitgestellt.

Sollte der Auftrag vergeben werden, müssten bei der Wasserversorgung die fehlenden Mittel in Höhe von rund 10.000,00 € im Haushaltsplan 2023 bereitgestellt werden.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende begrüßt hierzu Herrn Kutsche, Geschäftsführer der Rapp Regioplan GmbH und übergibt ihm das Wort. Herr Kutsche erklärt anhand von Plänen, dass für den Neubau im Fischinger Weg der Anschluss an das öffentliche Wasser- und Abwasserleitungsnetz geschaffen werden soll. Hierfür wurde im Gemeinderat im März bereits die Baufreigabe gemäß Kostenschätzung in Höhe von 55.000,00 Euro (brutto) beschlossen. Die aktuell im Fischinger Weg vorhandenen Wasser- und Abwasserleitungen befinden sich teils auf Privatgrundstücken. Um auf die bestehende kommunale Leitung in der Dorfstr. anschließen zu können, bedarf es auch des Einbaus diverser Kontrollschächte. Da auch der Friedhof einer neuen Ab-/ Wasserleitung bedarf, hat sich die Länge des Kanals auf 60m erhöht. In diesem Zuge könnte zeitgleich das Breitband mitverlegt werden. 
Die geplante Maßnahme wurde beschränkt ausgeschrieben, da die damalige Kostenberechnung unter dem Schwellenwert lag. Vier Firmen wurden angeschrieben, davon haben zwei ein Angebot abgegeben, allerdings zu erheblich höheren Kosten um rund 200.000 Euro. Diese Kostensteigerung könnte mit der Verlängerung um 10m zusammenhängen, auch mit den Auswirkungen des Ukraine-Krieges und mit dem Faktor X. 
Alternativ besteht aber auch die Möglichkeit, eine abgespeckte Variante mit einem PVC-Rohr in geringerer Tiefe als Provisorium für die Abwasserentsorgung zu errichten. Der Neubau könnte damit ent- bzw. mit Wasser versorgt werden. Es besteht nämlich die Hoffnung, dass sich die immensen Preissteigerungen wieder regulieren, sodass dann erneut ausgeschrieben werden könnte. Das Provisorium kostet ca. 15.000 Euro und hält mindestens 2 – 3 Jahre lang. 
Bürgermeister Friebolin fügt hinzu, dass sich die hohen Kosten in den Abschreibungen und somit in der Gebührenkalkulation niederschlagen würden. Die vorgenommene Ausschreibung kann rechtlich aufgehoben werden, wenn die Angebote 20% höher sind, wie eine seriöse Kostenberechnung ergeben hat. Dies liegt in diesem Fall vor, sodass sich die Verwaltung für die Variante des Provisoriums ausspricht. 
Gemeinderätin Pohl fragt nach, ob das Landratsamt als Baurechtsbehörde dem Provisorium zustimmen wird.  Herr Kutsche bejaht dies mit dem Hinweis, dass dieses nach allen Regeln der Technik mit Dichtigkeitsprüfung usw. ausgeführt und mit einer Tragschicht versehen wird. 
Gemeinderat Schamberger möchte wissen, inwieweit ein evtl. Neubaugebiet angeschlossen werden könnte. Herr Kutsche erklärt, dass dies vom Gefälle des Geländes abhängt, je flacher, desto schwieriger. Pi mal Daumen wäre eine Länge von 150m möglich. Dabei gilt zu beachten, dass sich Eigentümer selbst gegen Rückstau absichern müssen. Bei Untergeschossen bedarf es deshalb des Einbaus einer Hebeanlage. Sollte ein Neubaugebiet geplant werden, müssten entsprechende neue Berechnungen vorgenommen werden. 
Gemeinderätin Pohl spricht sich für das Provisorium aus, da derzeit nur ein Neubau angeschlossen werden muss, zumal die geplante Asphaltdecke auch von allen Fahrzeugen befahren werden kann. 

Nachdem keine weiteren Äußerungen gestellt werden, gibt der Vorsitzende aufgrund des Stimmungsbildes den alternativen Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe des Gewerks „Neubau Kanal und Wasserleitung“ an die Arge Vogel-Walliser, Eimeldingen zum Angebotspreis von 197.872,81 € (brutto).

oder Alternativbeschlussvorschlag:

Der Gemeinderat hebt die Ausschreibung vom 03.11.2022 auf und erteilt die Baufreigabe für einen provisorischen Kanalanschluss bis zu einem Gesamtbetrag von 15.000,00 €.



Im Anschluss erklärt Bürgermeister Friebolin, dass sich die Summe in seiner Bewirtschaftungsbefugnis befindet, sodass er auch den Auftrag erteilen wird. 



Eimeldingen, 08.12.2022



Oliver Friebolin
Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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10. Bekanntgabe von Beschlüssen der letzten nicht-öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Gemeinderatssitzung 15.12.2022 ö 10

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin gibt bekannt, dass in der letzten nicht-öffentlichen Gemeinderatssitzung am 24.11.2022 beschlossen wurde, die Stelle der Seniorenbeauftragten wieder auszuschreiben. Die Stelle wird mit 5 Std./Woche auf Mini-Job-Basis als „Senioren- und Behindertenhilfe“ auf der Homepage eingestellt, wie auch im Mitteilungsblatt inseriert.

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11. Mitteilungen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Gemeinderatssitzung 15.12.2022 ö 11

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin teilt mit, dass aufgrund der Energiekrise sich die Gemeinden des Gemeindeverwaltungsverbands Vorderes Kandertal dafür entschieden haben, den traditionellen Neujahrsempfang in die wärmeren Monate zu verschieben. Deshalb sind bereits jetzt schon alle Eimeldinger/innen herzlich auf Freitag, 05. Mai 2023 zum Bürgerempfang in die Reblandhalle eingeladen.

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12. Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Gemeinderatssitzung 15.12.2022 ö 12

Diskussionsverlauf

Es werden keine Anfragen und Anregungen der Gemeinderatsmitglieder geäußert.

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13. Fragestunde der Bürger/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Gemeinderatssitzung 15.12.2022 ö 13

Diskussionsverlauf

Ein Zuhörer möchte wissen, ob die Energiesparmaßnahmen bezüglich der reduzierten Straßenbeleuchtung zurückgenommen wurden, denn im Haltinger Weg leuchten die Laternen seit zwei Nächten durch. Der Vorsitzende sichert zu, dass dies nicht sein sollte und will den Werkhof zur Prüfung anfragen. 
Des Weiteren bittet er um Mitteilung, ob die Niederschlagsflächen seit der letzten Erhebung vor rund 15 Jahren nochmals abgefragt werden. Seiner Meinung nach sind zwischenzeitlich viele Grünflächen versiegelt worden.  Der Vorsitzende erklärt, dass Bürger/innen nachträgliche Versiegelungen gemäß Meldepflicht mitteilen müssten. Da sich dies aber nachteilig auswirkt, werden eher Rückgewinne von Grünflächen gemeldet. Bürgermeister Friebolin will im GVV anregen, die Niederschlagsflächen im Verbandsgebiet neu zu ermitteln. 

Bezüglich der Grundsteuerreform echauffiert sich der Zuhörer über die Aussagen des Gutachterausschusses und den in BORIS-BW eingestellten Daten/Werte für Eimeldinger Grundstücke. Es könne nicht sein, dass Grundstücke an der Bahn ebenso bewertet werden wie Flächen in ruhigen Wohn- / Mischgebieten sowie landwirtschaftliche Grundstücke an der Gemarkungsgrenze andere Werte wie in Efringen erhielten. Auch fragt er sich, weshalb die Fläche „An der Kander“ mit 190 Euro bewertet wird, obwohl dort in früheren Jahren bereits einmal eine Bebauung vorhanden war. 

Weiter fragt er sich bzgl. eines TOPs zuvor, wie ein Bauherr einen „Roten Punkt“ bekommen kann, ohne dass zuvor die Erschließung sichergestellt war.

Zum Abschluss bedankt sich der Zuhörer für die nun endlich und seit vielen Jahren von der Bahn zugesicherte Fertigstellung des Schallschutzes in der Bahnunterführung. 

_______________________________

Ein anderer Zuhörer äußert sein Unverständnis gegenüber der Kostenexplosion bezüglich der Kanalisation (Wasser-/Abwasserleitung) im Fischinger Weg und stellt dies in Frage. Zumal bereits vor 6 – 7 Jahren schon einmal ein Bauvorhaben im Fischinger Weg vom Gemeinderat nicht genehmigt wurde, trotz des Antrags auf Privatleitung, da der Gemeinderat damals dieses nicht gut fand. Er persönlich plädiert vielmehr für eine Druckleitung. 


Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, bedankt sich Bürgermeister 
Oliver Friebolin bei den Damen und Herren des Gemeinderates, welcher im Jahr 2022 viele Krisen zu bewältigen hatte. Weitere werden folgen, bspw. die Notstromversorgung, hohe Kosten in allen Bereichen, welche wiederrum wenig Spielraum für anders zulassen werden. Es bleibt die Hoffnung auf ein relativ normales Jahr 2023. 

Auch gilt sein Dank den Zuhörern/-innen für deren Fragen und Anregungen sowie der Presse für deren konstruktive Berichterstattung mit der Bitte an alle „Bleiben Sie gesund“! 

Die öffentliche Sitzung wird um 20:35 Uhr geschlossen. 

Datenstand vom 26.10.2023 10:54 Uhr