Datum: 18.04.2024
Status: Einladung
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bestimmung der Urkundspersonen
2 Genehmigung des Protokolls vom 21.03.2024
3 Bauantrag - Abbruch Obergeschosse und Neubau eines Einfamilienhauses auf Bestandskeller auf Flst. 1144/1, Alte Basler Str. 13, hier: Nachtrag Befreiungsantrag für zwei Vollgeschosse
4 Bauantrag - Gemeinschaftsunterkunft, Neubau Container-Zelt-Anlage, Änderungen und Ergänzungen zur Baugenehmigung vom 04.03.2024 auf dem Flst. 753/9, An der Kander
5 Bauantrag - Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Flst. 2926, Märkter Str. 12
6 Bauvoranfrage - Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage auf dem Flst. 2813/1, Märkter Str. 1a
7 Bauantrag - Nutzungsänderung Wohnung Nr. 10 zur Ferienwohnung auf dem Flst. 18/15, Hauptstr. 32
8 Neufassung der Gutachterausschussgebührensatzung für den gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Weil am Rhein
9 Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten
10 Überörtliche Prüfung der Rechnungsjahre 2015 – 2018
11 Verkehrsberuhigter Bereich Dorfstraße / Gretel-Locher-Weg - Vorstellung Planzeichnung mit ausgewiesenen Parkflächen
12 Annahme von Spenden
13 Mitteilungen der Verwaltung
14 Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte/innen
15 Fragestunde der Bürger/innen

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1. Bestimmung der Urkundspersonen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 18.04.2024 ö 1
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2. Genehmigung des Protokolls vom 21.03.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 18.04.2024 ö 2
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3. Bauantrag - Abbruch Obergeschosse und Neubau eines Einfamilienhauses auf Bestandskeller auf Flst. 1144/1, Alte Basler Str. 13, hier: Nachtrag Befreiungsantrag für zwei Vollgeschosse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 18.04.2024 ö 3

Sachverhalt

Einreichung Antrag auf Baugenehmigung nach § 49 LBO

Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 10.04.2024 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Beim Märkter Steg – Bruckacker“ mit Rechtskraft vom 31.03.1972, bzw. „Beim Märkter Steg – Bruckacker, 1. Änderung“ mit Rechtskraft vom 24.06.1981. 
Auf dem Grundstück 1144/1 sollen die Obergeschosse des vorhandenen Wohnhauses abgerissen und ein Neubau in Holzbauweise auf den Bestandskeller errichtet werden, die bereits vorhandene Garage bleibt erhalten. 
Die Festsetzungen des Bebauungsplans stehen dem geplanten Neubau insofern entgegen, dass das geplante Gebäude mit zwei, anstelle von einem Vollgeschoss geplant wird und dass die geplante Sockelhöhe die festgesetzte Sockelhöhe um 0,20 m überschreitet. Für beide Überschreitungen liegt jeweils ein Antrag auf Befreiung vor. 
Der Bebauungsplan setzt für das geplante Gebäude ein Vollgeschoss fest. Für alle anderen Gebäude in der beplanten Umgebung werden zwei Vollgeschosse festgesetzt. Der Bebauungsplan gibt in seiner Begründung keinen Aufschluss darüber, weshalb ausschließlich hier eine eingeschossige Nutzung vorgesehen ist. Eine maximale Höhe baulicher Anlagen wird nicht definiert. Aufgrund dessen ist der Antrag auf Befreiung und die Erhöhung auf zwei Vollgeschosse aus städtebaulicher Sicht vertretbar. 
Auch setzt der Bebauungsplan fest, dass die Oberkante der Kellergeschossdecke bei Wohngebäuden nicht über 0,80 m liegen darf. Die bestehende Oberkante der Kellergeschossdecke liegt mit Fertigfußboden auf einer Gesamthöhe von ca. 0,85 m über Straßenniveau. Durch die Aufbetonierung erhöht sich die Oberkante Kellergeschossdecke um zusätzlich 0,16 m.

Die Abweichung von der Festsetzung ist vertretbar, da die bestehende Kellerdecke erhalten bleibt und die Aufbetonierung nicht zu einer noch zusätzlich wahrnehmbaren Erhöhung des Gesamtgebäudes führt. 
Gegenüber dem Bauvorhaben bestehen planungsrechtlich keine Bedenken.

Bauort/Straße:                         Alte Basler Str. 13, 79591 Eimeldingen

Bauvorhaben:         Abbruch Obergeschosse und Neubau eines 
Einfamilienhauses auf Bestandskeller
Hier: Nachtrag Befreiungsantrag für zwei Vollgeschosse
       
Flst. Nr.:         1144/1

Eingang bei der Gemeinde Eimeldingen am:         02.01.2024/ 04.04.2024

Befreiung beantragt:                                 Ja

Vom Bebauungsplan "Beim Märkter Steg-Bruckacker, 1.Fertigung, Teil III, aus dem Jahr Q1 1972 wurden im Plan gem. Bestand ein Vollgeschoss als Höchstwert zugelassen. Die Planung sieht zwei Vollgeschosse vor.

Beschlussempfehlung

Für das Bauvorhaben Abbruch Obergeschosse und Neubau eines Einfamilienhauses auf Bestandskeller und der nachträglich beantragten Befreiung: zwei Vollgeschosse 
auf Flst.-Nr. 1144/1, Alte Basler Str. 13 wird auf der Grundlage des B-Plans „Beim Märkter Steg - Bruckacker“ vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zugestimmt. 

Dokumente
Download 3.23.SCHNITT A.pdf
Download 3.34 Ansicht Süd.pdf
Download 3.35 Ansicht West.pdf
Download 3.36 Ansicht Ost.pdf
Download 5 Anlage auf Befreiung Vollgeschosse.pdf
Download Lageplan.pdf

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4. Bauantrag - Gemeinschaftsunterkunft, Neubau Container-Zelt-Anlage, Änderungen und Ergänzungen zur Baugenehmigung vom 04.03.2024 auf dem Flst. 753/9, An der Kander

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 18.04.2024 ö 4

Sachverhalt

Einreichung Antrag auf Baugenehmigung nach § 49 LBO

Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 09.04.2024

Das Vorhaben befindet sich am Ortsrand und liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. In der näheren Umgebung ist vorwiegend Wohnnutzung sowie die Nachbargrundstücke mit Bahngelände, Böschung zur Kander sowie die Straße nach Märkt vorhanden. 
Auf dem bereits bebauten Grundstück Flst.-Nr. 753/9 sollen Änderungen sowie Ergänzungen zur Baugenehmigung vom 04.03.2024 vorgenommen werden. Die Zelt- und dazugehörige Anlage werden um 1,50 m verschoben. Zusätzlich werden ein Bauzaun hinzugefügt, fünf Stellplätze geschaffen und ein Küchencontainer aufgestellt. Des Weiteren ist vorgesehen, Erdaushub durchzuführen und eine Blecheinfassung für das Flachdach des Containers anzubringen. Dadurch wir die Höhe der Container auf 3,02 m erhöht (vorher 2,80 m). Für den Erdaushub liegt ein Probenahmeprotokoll vor, in der das Bodenmaterial als unbedenklich eingestuft wurde. 
Gegenüber den Änderungen und Ergänzungen bestehen planungsrechtlich keine Bedenken.


Bauort/Straße:                         An der Kander, 79591 Eimeldingen

Bauvorhaben:         Gemeinschaftsunterkunft, Neubau Container-Zelt-Anlage; Nachtrag zur Baugenehmigung vom 04.03.2024
       
Flst. Nr.:         753/9

Eingang bei der Gemeinde Eimeldingen am:         10.04.2024

Angrenzerbenachrichtigung erforderlich:        Ja

Angrenzeranhörung beendet am:                 08.05.2024

Befreiungen beantragt:                                 Nein

Beschlussempfehlung

Für das Bauvorhaben Gemeinschaftsunterkunft, Neubau Container-Zelt-Anlage; Nachtrag zur Baugenehmigung vom 04.03.2024 auf Flst.-Nr. 753/9, An der Kander wird vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden gem. §34 BauGB zugestimmt. 

Dokumente
Download 2 Lageplan Maßstab 1 zu 500.pdf
Download 3 12 Grundriss EG.pdf
Download 3 12 Grundriss Erdaushub.pdf
Download 3 23 Schnitt A 3 33 - 36 Ansicht Süd Nord West Ost Zeltanlage.pdf
Download 3 23 Schnitt B 3 33 - 36 Ansicht Süd Nord West Ost Wasch-,Küchencontainer.pdf
Download 3 23 Schnitt C 3 33 - 36 Ansicht Süd Nord West Ost Verwaltung, Securitycontainer.pdf

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5. Bauantrag - Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Flst. 2926, Märkter Str. 12

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 18.04.2024 ö 5

Sachverhalt

Einreichung Antrag auf Baugenehmigung nach § 49 LBO

Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 10.04.2024 

Das Vorhaben liegt im Bereich des teilaufgehobenen Bebauungsplans „Beim Märkter Steg – Bruckacker“ (Rechtskraft: 30.04.2002). Das Vorhaben ist entsprechend nach seinem Einfügen gemäß § 34 BauGB zu beurteilen. In der näheren Umgebung ist vorwiegend Wohnnutzung vorhanden. 
Auf dem bereits bebauten Flurstück Nr.2926 soll an das schon bestehende Wohnhaus ein eingeschossiges Wohngebäude mit Carport und einem Pultdach mit Photovoltaikanlage angebaut werden. Der Neubau hat eine Gesamtwohnfläche von 34,78 m². Zudem ist ein Abstellraum mit zwei Fahrradstellplätzen geplant und im östlichen Teil eine Terrasse mit 14,21 m² Fläche vorgesehen. Der Carport hat eine Fläche von 13,90 m² und eine Höhe von 2,80 m. Die Abstandsflächen liegen auf dem Grundstück selbst. 
Der Anbau fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die bebaute Umgebung ein. Es wird die Bauflucht der im Osten liegenden, benachbarten Grundstücken aufgefangen, die Bauweise bleibt offen. Gegenüber dem Bauvorhaben bestehen städtebaulich keine Bedenken.

Bauort/Straße:                         Märkter Str. 12, 79591 Eimeldingen

Bauvorhaben:         Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport
       
Flst. Nr.:         2926

Eingang bei der Gemeinde Eimeldingen am:         09.04.2024

Angrenzerbenachrichtigung erforderlich:        Ja

Angrenzeranhörung beendet am:                 08.05.2024

Befreiung beantragt:                                 Nein

Beschlussempfehlung

Für das Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf Flst.-Nr. 2926, Märkter Str. 12 wird vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden gemäß §34 BauGB zugestimmt. 

Dokumente
Download 2 Abstandsflächenplan.pdf
Download 2 Lageplanzeichnung.pdf
Download 3 Ansichten.pdf
Download 3 Grundrisse-Schnitte.pdf

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6. Bauvoranfrage - Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage auf dem Flst. 2813/1, Märkter Str. 1a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 18.04.2024 ö 6

Sachverhalt

Einreichung Antrag auf Bauvorbescheid nach § 57 LBO

Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 10.04.2024 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Beim Märkter Steg – Bruckacker, 1.Änderung“ mit Rechtskraft vom 24.06.1981. In der näheren Umgebung ist vorwiegend Wohnnutzung vorhanden.  
Auf dem mit einem Schopf bebauten Flurstück Nr. 2831/1 ist angefragt, ob ein Einfamilienhaus mit einer Doppelgarage anstelle des Schopfes entstehen kann. Das geplante Wohnhaus hat eine Traufhöhe von 4,75 m und eine Firsthöhe von 8,75 m. 

Fragen 1 und 2: 
Die Planung überschreitet die im Bebauungsplan für dieses Grundstück festgesetzte Bau-grenzen. Hierfür ist bei Antrag auf Baugenehmigung ein Antrag auf Befreiung von den festgesetzten Baugrenzen zu stellen. Eine Befreiung kann nur bei einer kleineren Dimensionierung (zum Beispiel 10,50 x 10,50 m) aus städtebaulicher Sicht in Aussicht gestellt wer-den. (Hinweis: Abstandsflächen müssen eingehalten werden.) 

Frage 3: 
Gegen den Abriss des Schopfes bestehen städtebaulich keine Bedenken. 

Frage 4: 
Die Firstrichtung wird im Bebauungsplan „Beim Märkter Steg – Bruckacker, 1. Änderung“ nicht vorgegeben. Städtebaulich und planungsrechtlich bestehen gegenüber der geplanten Firstrichtung keine Bedenken.

Frage 5: 
Im Bebauungsplan wird festgesetzt, dass bei eingeschossiger Bauweise die Dachneigung bis 38° betragen darf. Soll die Dachneigung des geplanten Gebäudes bis 45° betragen, so ist bei Antrag auf Baugenehmigung ein Antrag auf Befreiung von dieser Festsetzung zu stellen. Aus städtebaulicher Sicht ist die Überschreitung der Dachneigung vertretbar. 

Frage 6: 
Sofern die Wand der geplanten Doppelgarage nicht höher als 3,00 m ist und die Wandfläche 25,00 m² nicht überschreitet, kann die Garage an der Flurstücksgrenze errichtet werden. 

Frage 7: 
Der Bebauungsplan setzt fest, dass die Sockelhöhe bei Wohngebäuden 0,80 m betragen darf. Es ist davon auszugehen, dass diese Festsetzung eingehalten werden kann, wenn die Oberkante des Fertigfußbodens ca. 1,00 m über Gelände liegt. Planungsrechtlich bestehen insofern keine Bedenken.


Bauort/Straße:                         Märkter Str. 1a, 79591 Eimeldingen

Bauvorhaben:         Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
       
Flst. Nr.:         2813/1

Beschlussempfehlung

Für die Bauvoranfrage „Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage“ auf Flst.-Nr. 2831/1, Märkter Str. 1a nimmt die Gemeinde wie folgt Stellung: 

Fragen 1 und 2: 
Die Planung überschreitet die im Bebauungsplan für dieses Grundstück festgesetzte Baugrenzen. Hierfür ist bei Antrag auf Baugenehmigung ein Antrag auf Befreiung von den festgesetzten Baugrenzen zu stellen. Eine Befreiung kann nur bei einer kleineren Dimensionierung (zum Beispiel 10,50 x 10,50 m) aus städtebaulicher Sicht in Aussicht gestellt werden. (Hinweis: Abstandsflächen müssen eingehalten werden.) 

Frage 3: 
Gegen den Abriss des Schopfes bestehen städtebaulich keine Bedenken. 

Frage 4: 
Die Firstrichtung wird im Bebauungsplan „Beim Märkter Steg – Bruckacker, 1. Änderung“ nicht vorgegeben. Städtebaulich und planungsrechtlich bestehen gegenüber der geplanten Firstrichtung keine Bedenken.

Frage 5: 
Im Bebauungsplan wird festgesetzt, dass bei eingeschossiger Bauweise die Dachneigung bis 38° betragen darf. Soll die Dachneigung des geplanten Gebäudes bis 45° betragen, so ist bei Antrag auf Baugenehmigung ein Antrag auf Befreiung von dieser Festsetzung zu stellen. Aus städtebaulicher Sicht ist die Überschreitung der Dachneigung vertretbar. 

Frage 6: 
Sofern die Wand der geplanten Doppelgarage nicht höher als 3,00 m ist und die Wandfläche 25,00 m² nicht überschreitet, kann die Garage an der Flurstücksgrenze errichtet werden. 

Frage 7: 
Der Bebauungsplan setzt fest, dass die Sockelhöhe bei Wohngebäuden 0,80 m betragen darf. Es ist davon auszugehen, dass diese Festsetzung eingehalten werden kann, wenn die Oberkante des Fertigfußbodens ca. 1,00 m über Gelände liegt. Planungsrechtlich bestehen insofern keine Bedenken.

Dokumente
Download Bauvoranfrage Eimeldingen Flst. Nr. 2813-1.pdf

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7. Bauantrag - Nutzungsänderung Wohnung Nr. 10 zur Ferienwohnung auf dem Flst. 18/15, Hauptstr. 32

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 18.04.2024 ö 7

Sachverhalt

Einreichung Antrag auf Baugenehmigung nach § 49 LBO

Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 09.04.2024 

Auf dem bereits bebauten Grundstück 18/15 soll die bestehende Dachgeschosswohnung Nr.10 in eine Ferienwohnung umgebaut werden. Hierfür liegt ein Antrag auf Nutzungsänderung vor. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Neue Ortsmitte“ mit Rechtskraft vom 20.10.2020.  
Der Bebauungsplan setzt hier ein Allgemeines Wohngebiet (WA) fest. Nach §13a BauNVO gehören Ferienwohnungen zu den nicht störendenden Gewerbebetrieben nach §4 Absatz 3 Nr. 2 BauNVO. Sonstige nicht störende Gewerbebetriebe sind im Bebauungsplan ausnahmsweise zulässig. 
Gegenüber der Nutzungsänderung der bestehenden Dachgeschosswohnung in eine Ferienwohnung bestehen keine Bedenken. Weitere eventuelle Anträge auf Nutzungsänderung mit ähnlichem Ziel sind im Zusammenhang hiermit zu überprüfen.


Bauort/Straße:                         Hauptstr. 32, 79591 Eimeldingen

Bauvorhaben:         Nutzungsänderung Wohnung Nr. 10 zur Ferienwohnung
       
Flst. Nr.:         18/15

Befreiung beantragt:                                 Nein

Beschlussempfehlung

Für das Bauvorhaben Nutzungsänderung Wohnung Nr. 10 zur Ferienwohnung auf Flst.-Nr. 18/15, Hauptstr. 32 wird auf der Grundlage des B-Plans „Neue Ortmitte“ vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zugestimmt.  

Dokumente
Download 2 Lageplan Maßstab 1 zu 500.pdf
Download 3 20 Grundriss-DG.pdf
Download 3 23 Schnitt A.pdf
Download 3 33 Ansicht Nord.pdf

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8. Neufassung der Gutachterausschussgebührensatzung für den gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Weil am Rhein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 18.04.2024 ö 8

Sachverhalt

Inhalt der Neufassung der Gebührensatzung ist die Anpassung der Gebührenhöhen sowie deren Reichweite und Umfang hinsichtlich einer fachlich korrekten Abrechnung. Weiter handelt es sich bei den neuen Gebührenhöhen um eine Wertanpassung an die aktuellen Wertverhältnisse am Markt. Es wird Bezug auf die Gebührenhöhen von frei im Markt tätigen Sachverständigen genommen. Hierbei werden die Leistungen des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle als „marktvergleichbar" behandelt.
Aufgrund von gesetzlichen Vorgaben (lmmoWertV2021, BauGB) sowie neu entstandener Aufgabenbereiche (u.a. aus der Thematik der Grundsteuer B) wird der vom Gutachterausschuss zu erbringende Aufwand - und Arbeitsumfang deutlich vertieft und erweitert. Die Neufassung der Gebührensatzung ermöglicht eine detailliertere, angemessenere und kostendeckende Abrechnung der Leistungen des Ausschusses und seiner Geschäftsstelle.

Die Gebührenkalkulation erfolgte durch die Fa. Allevo Kommunalberatung GmbH und ist dieser Beschlussvorlage als Anlage 2 beigefügt.

Entsprechend § 4 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Bildung des Gemeinsamen Gutachterausschuss muss im Vorfeld die Anhörung der beteiligten Kommunen erfolgen.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat stimmt der als Anlage 1 beigefügten Neufassung der Gutachterausschussgebührensatzung für den gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Weil am Rhein zu.



Eimeldingen, 09.04.2024




Oliver Friebolin
Bürgermeister


Anlagen:

  1. Neufassung der Gutachterausschussgebührensatzung für den gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Weil am Rhein
  2. Gebührenkalkulation Fa. Allevo Kommunalberatung

Dokumente
Download GRö_TOP8_Gutachterausschussgebührensatzung - Gebührenkalkulation Allevo Anlage 2 zur VorlageNr 10-24.pdf
Download GRö_TOP8_Gutachterausschussgebührensatzung Anlage 1 zur VorlageNr10-24.pdf

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9. Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 18.04.2024 ö 9

Sachverhalt

Auf Anregung des aktuellen Gemeinderates sollen die zuletzt im Jahre 2015 geänderten Entschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten angepasst werden. Die Satzung regelt neben der allgemeinen Entschädigung für eine ehrenamtliche Tätigkeit auch die Aufwandsentschädigung der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie die der Bürgermeisterstellvertretung, wobei die Entschädigung der Wahlhelfenden gesondert geregelt werden soll.
Die Satzung soll zum 01. August 2024 in Kraft treten.
Die Verwaltung schlägt vor, keine Änderung einzelner Paragraphen, sondern vielmehr eine Neufassung der Satzung zu beschließen. 

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten zum 01.August 2024. 

Eimeldingen, 10.04.2024

Oliver Friebolin
Bürgermeister

Anlage: - Entwurf der Neufassung über die Entschädigung für ehrenamtliche 
                 Tätigkeiten        

Finanzen

Je zeitlicher Inanspruchnahme und Häufigkeit werden die entsprechenden Ausgabenansätze im Haushaltsplan 2025 ff. angepasst werden müssen. 

Dokumente
Download GRö_TOP9_ENTWURF Ehrenamtliche Entschädigungs Satzung ab 2024-08-01_Anlage.pdf

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10. Überörtliche Prüfung der Rechnungsjahre 2015 – 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 18.04.2024 ö 10
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11. Verkehrsberuhigter Bereich Dorfstraße / Gretel-Locher-Weg - Vorstellung Planzeichnung mit ausgewiesenen Parkflächen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 18.04.2024 ö 11

Dokumente
Download GRö_TOP11_ Parkraumkonzept Dorfstraße.pdf
Download GRö_TOP11_Beschilderungsplan Dorfstraße.pdf
Download GRö_TOP11_Parkraumkonzept Gretel-Locher-Weg.pdf

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12. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 18.04.2024 ö 12
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13. Mitteilungen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 18.04.2024 ö 13
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14. Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 18.04.2024 ö 14
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15. Fragestunde der Bürger/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 18.04.2024 ö 15
Datenstand vom 18.04.2024 08:15 Uhr